Das Umsatzsteuerrecht ist stetig in Bewegung. Die Umsetzung ist für die Kommunen oftmals kein leichter Weg: Unklarheiten müssen aufgelöst werden und neue Sachverhalte laufend und sicher steuerlich erfasst und gewürdigt werden. Zudem ermöglichen regelmäßige Kontrollen eine Reduktion steuerlicher Risiken.
Im Erfahrungsaustausch konnten die wesentlichen Fragestellungen des Umsatzsteuerrechts, insbesondere im Hinblick auf § 2 b UStG, ausführlich thematisiert und beleuchtet werden. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei unseren Referentinnen Frau Gabriele Kirchhof, Frau Heike Sökeland und Frau Daniela Mason von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den spannenden Vortrag und den guten Austausch bedanken.
Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier zum download: