Zweckverband Unterbacher See
Düsseldorf, Kreis Mettmann, Erkrath, Hilden
Stadt Düsseldorf
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 619.477 (IT.NRW, Stand 29.03.2023)
Fläche: 217,41 km²
Naherholung für Bürgerinnen und Bürger
Die an dem Zweckverband beteiligten Kommunen verfolgen das Ziel, unter der Berücksichtigung der Natur und des Umweltschutzes ein Erholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Kommunen zu schaffen.
Am 7. Februar 1956 wurde das Gründungsprotokoll des Zweckverbandes durch die Städte Düsseldorf, Erkrath, Hilden sowie der Kreis Mettmann unterzeichnet.
Unter Berücksichtigung von Natur und Landschaft sollte ein Naherholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
Über die Jahre hat der Zweckverband ein Strandbad, Campingplatz, Bootsverleih, und die Schaffung einer die Segel- und Surfschule ins Leben gerufen. Binnen kürzester Zeit wurde so für Millionen Menschen im Einzugsbereich des Unterbacher Sees eine breite Vielfalt an Erholungsangeboten zur Verfügung gestellt.
Derzeit umfasst das Gebiet des Zweckverbandes 200 Hektar.
Ausgerichtet an den kommunalen Strukturen der Trägerorganisationen und den Kernaufgaben (Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports und des Landschaftsschutzes), entspricht die Aufbauorganisation des Zweckverbands einer hierarchischen Einlinienorganisation mit Spartengliederung. Damit werden die wesentlichen Betriebsbereiche, in einer Struktur abgebildet.
Die Betriebsbereiche sollen dabei die Ziele des bestehenden Nutzungskonzeptes erfüllen, das folgende Kernschwerpunkte zur Zielsetzung gemacht hat:
- Einrichtungen und Anlagen für den Wassersport- und Erholungsbetrieb schaffen, zu unterhalten und zu sichern
- Einrichtungen und Anlagen zu betreiben oder zu verpachten
- Erhaltung des Landschaftsbildes und den Schutz von Natur und Landschaft im Sinne eines Naturerlebnisgebietes fördern
Bis heute stellt der Unterbacher See einen wichtigen Naherholungsort für die Region dar.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Dei Finanzierung des Zweckverbandes ergeben sich aus finanzielle Umlagen, die in der Verbandssatzung festgelgt sind.
Die Höhe der Umalgen ergeben sich aus denm jährlichen Wirtschaftsplan.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
1956
Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kleiner Torfbruch 31
40627 Düsseldorf
Telefon: 0211.8 99 20 94
E-Mail: service@unterbachersee.de
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