Zuständigkeit im Ausländerwesen
Kreis Düren, Aldenhoven, Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Inden, Jülich, Kreuzau, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Titz, Vettweiß
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Kreis Düren Regierungsbezirk Köln Einwohner: 262.828 (IT.NRW, 31.12.2015) Fläche: 941,37 km²
Im Jahr 2011 wurde der Aufenthaltstitel in Papierform durch den eletronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst. Änderung von gespeicherten Daten sind durch die Ausländerbehörden sowie andere durch Landesrecht bestimmte Behörden vorzunehmen. Sofern eine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, können gem. § 17 a Abs. 1 Satz ZustAVO jedoch auch örtliche Ordnungsbehörden für die Änderung melderechtlicher Daten eingesetzt werden.
Ziel des Projekts ist eine erhöhte Servicequalität sowie eine verbesserte Kommunikation mit der Bürgerschaft.
Der Kreis Düren und die benannten Kommunen haben die Zuständigkeit im Ausländerwesen festgesetzt. Auf diese Weise kann durch die jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden selbstständig eine Adressänderung auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen werden. Zur Wahrnehmung der Aufgabe werden in den Kommunen die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen.
Die Kosten zur Einrichtung eines Arbeitsplatzes, insbesondere der Bereitstellung von Soft- und Hardware, werden vom Kreis Düren getragen.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2013