Zusammenarbeit im Altenheim “Haus Heidhorn”
Münster, Kreis Warendorf, Drensteinfurt
Stadt Münster
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 305 235 (31.12.2015)
Fläche: 303,3 km²
Erweiterung der Altenheimeinrichtung “Haus Heidhorn”
Keine Splittung der Zuständigkeiten
Das Altenheim befindet sich auf der Grenze der Städte Münster und Drensteinfurt (Kreis Warendorf) und soll baulich erweitert werden (komplett auf drensteinfurter Stadtgelände).
Um die Einrichtung im Hinblick auf Heimaufsicht, Feuerschutz und Hilfeleistung sowie öffentlichen Gesundheitsdienst als Gesamtheit zu behandeln und keine geteilten Zuständigkeiten zu haben, soll die Stadt Münster, wie bisher auch, die
nachfolgend geregelten gemeindlichen Aufgaben und Zuständigkeiten wahrnehmen. Die nachstehenden Aufgaben übernimmt die Stadt Münster komplett.
Es wird geprüft und bestätigt, dass das komplette Altenheim, auch nach der Erweiterung, konform nach dem Landespflegegesetz NRW geführt wird.
Um Feuerschutz und Hilfeleistung auf dem gesamten Gelände einhalten zu können, wird die Feuerwehr frühzeitig an bauordnungsrechtlichen Verfahren für den Neubau einbezogen.
Auch wird die gemeindliche Aufgabe der Lebensmittelüberwachung und der öffentliche Gesundheitsdienst in sämtlichen Einrichtungen von der Stadt Münster überwacht. Beim öffenlichen Gesundheitsdienst bleiben die Rechte und Pflichten des Kreises Warendorf als Träger der Aufgabe bleiben unberührt.
Für die Heimaufsicht, Feuerschutz und Hilfeleistung und die Lebensmittelüberwachung findet keine personelle und sächliche Aufwandsentschädigung durch den Kreis Warendorf statt.
Nur im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes anfallenden Kosten durch Begehungen der Einrichtungen des Altenheims Haus Heidhorn durch das Gesundheitsamt werden vom Kreis Warendorf übernommen.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2008
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