Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale und ÖPNV-Pauschale
Kreis Steinfurt, Greven
Kreis Steinfurt
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 446.565 (31.12.2017, IT.NRW)
Fläche: 1.792 km²
Einsparung von Resourcen
Abgabe der Aufgabe Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale und ÖPNV-Pauschale an den Kreis Steinfurt
Die Stadt Greven hat die Aufgabe der Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW sowie der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW mit allen Rechten und Pflichten an den Kreis Steinfurt abgegeben. Damit ist der Kreis Steinfurt ermächtigt, die Zuwendungen des Landes zu vereinnahmen und nach den Richtlinien des Kreises Steinfurt an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Zudem legt der Kreis Steinfurt, in Abstimmung mit den anderen Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld und Warendorf, sowie der Stadt Münster die Fördersätze für gemeinwirtschaftliche Ausstattungsmerkmale der Fahrzeuge fest.
Wenn noch andere Investitionsmaßnahmen des ÖPNV gefördert werden, wird dieser Betrag anteilig an die Stadt Greven weitergeleitet. Der Anteil wird im Verhältnis der Bevölkerungszahlen, auf Basis der letzten amtlichen Bevölkerungstatistik, berechnet.
Der Kreis Steinfurt verzichtet auf eine Entschädigung seitens der Stadt Greven.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2012
Satzung des Kreises Steinfurt über die Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11a ÖPNVG NRW
Bezirksregierung Münster – Interkommunale Zusammenarbeit
Amtsblatt Nr. 3 v. 20.01.2012
Busse und Bahnen NRW – Pauschale für den Ausbildungsverkehr
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