Wahrnehmung von Aufgaben zur Dichtheitsprüfung

Lüdinghausen, Nordkirchen

Stichworte:
Abwasser
Hauptverantwortlich: Lüdinghausen
Sonstige Beteiligte:

 


Kurzprofil:
Stadt Lüdinghausen
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 24.263 (IT:NRW, 31.12.2015)
Fläche: 140,54 km² 

Gemeinde Nordkirchen
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 9.781 (IT:NRW, 31.12.2015)
Fläche: 52,41 km2
Anlass:

Gem. § 61 a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz NRW (KWG) müssen Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen. Kommunen obliegt gegenüber Grundstückseigentümern eine Beratungs- und Koordinierungspflicht. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den öffentlichen Kanal- bzw. Kanalsanierungsmaßnahmen.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine rechtssichere und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.

Umsetzung:

Die Gemeinde Nordkirchen hat die Aufgaben zur Umsetzung des § 61 a Landeswassergesetz (NRW) auf die Stadt Lüdinghausen übertragen. Das zur Aufgabenerledigung erforderliche Personal wird zu 1/3 der Gesamtarbeitszeit von Nordkirchen und zu 2/3 von Lüdinghausen bereitgestellt.

Finanzierung:

Die anfallenden Kosten werden zu 1/3 von Nordkirchen und zu 2/3 von Lüdinghausen getragen.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2011

Kontakt:

 

Abwasserwerk Lüdinghausen
Frau Westbrock
Telefon: 02591/926-227
E-Mail: westbrock@stadt-luedinghausen.de

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