Wahrnehmung von Aufgaben zur Dichtheitsprüfung

Kleve, Bedburg-Hau, Kranenburg

Stichworte:
Abwasser
Hauptverantwortlich: Kleve
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Kleve
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 49.729 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 97,76 km² 
Anlass:

Gem. § 61 a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz NRW (KWG) müssen Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen. Kommunen obliegt gegenüber Grundstückseigentümern eine Unterrichtungs- und Beratungspflicht.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine rechtssichere und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.

Umsetzung:

Die Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg haben die Aufgaben zur Umsetzung des § 61 a Landeswassergesetz (NRW) auf die Stadt Kleve übertragen. Die auszuführenden Aufgaben werden in Abstimmung mit Bedburg-Hau und Kranenburg festgelegt. Das dafür erforderliche Personal wird von der Stadt Kleve zur Verfügung gestellt.

Finanzierung:

Erstattung anfallender Kosten auf Basis der KGSt-Materialie „Kosten eines Arbeitsplatzes“.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2011

Kontakt:
Umweltbetriebe der Stadt Kleve
Telefon: 02821 / 79420
E-Mail: Klaerwerk@Kleve.de 

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