Wahrnehmung von Aufgaben zur Dichtheitsprüfung
Kleve, Bedburg-Hau, Kranenburg
AbwasserDiese Übersicht als PDF herunterladen
Stadt Kleve Regierungsbezirk Düsseldorf Einwohner: 49.729 (IT.NRW, 31.12.2015) Fläche: 97,76 km²
Gem. § 61 a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz NRW (KWG) müssen Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen. Kommunen obliegt gegenüber Grundstückseigentümern eine Unterrichtungs- und Beratungspflicht.
Ziel des Projekts ist eine rechtssichere und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.
Die Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg haben die Aufgaben zur Umsetzung des § 61 a Landeswassergesetz (NRW) auf die Stadt Kleve übertragen. Die auszuführenden Aufgaben werden in Abstimmung mit Bedburg-Hau und Kranenburg festgelegt. Das dafür erforderliche Personal wird von der Stadt Kleve zur Verfügung gestellt.
Erstattung anfallender Kosten auf Basis der KGSt-Materialie „Kosten eines Arbeitsplatzes“.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2011
Umweltbetriebe der Stadt Kleve Telefon: 02821 / 79420 E-Mail: Klaerwerk@Kleve.de
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