Wahrnehmung von Aufgaben zur Dichtheitsprüfung
Lüdinghausen, Nordkirchen
Stadt Lüdinghausen Regierungsbezirk Münster Einwohner: 24.263 (IT:NRW, 31.12.2015) Fläche: 140,54 km² Gemeinde Nordkirchen Regierungsbezirk Münster Einwohner: 9.781 (IT:NRW, 31.12.2015) Fläche: 52,41 km2
Gem. § 61 a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz NRW (KWG) müssen Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen. Kommunen obliegt gegenüber Grundstückseigentümern eine Beratungs- und Koordinierungspflicht. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den öffentlichen Kanal- bzw. Kanalsanierungsmaßnahmen.
Ziel des Projekts ist eine rechtssichere und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung.
Die Gemeinde Nordkirchen hat die Aufgaben zur Umsetzung des § 61 a Landeswassergesetz (NRW) auf die Stadt Lüdinghausen übertragen. Das zur Aufgabenerledigung erforderliche Personal wird zu 1/3 der Gesamtarbeitszeit von Nordkirchen und zu 2/3 von Lüdinghausen bereitgestellt.
Die anfallenden Kosten werden zu 1/3 von Nordkirchen und zu 2/3 von Lüdinghausen getragen.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2011
Abwasserwerk Lüdinghausen Frau Westbrock Telefon: 02591/926-227 E-Mail: westbrock@stadt-luedinghausen.de
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