Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis durch die Stadt Düsseldorf für den Kreis Mettmann
Düsseldorf, Kreis Mettmann
Stadt Düsseldorf
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 619.477 (IT.NRW, Stand 29.03.2023)
Fläche: 217,41 km²
Einsparung personeller und finazieller Ressourcen
Die Stadt Düsseldorf und der Kreis Mettmann verfolgen im Rahmen ihrer Interkommunalen Zusammenarbeit das Ziel, dass künftig die Stadt Düsseldorf für den Kreis Mettmann die Entscheidung über die Erteilung von eingeschränkten Heilpraktikererlaubnisses trifft.
Im Jahr 2020 legt die Stadt Düsseldorf und der Kreis Metttmann auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fest, dass die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Podologie für den Kreis Metttmann neu organisiert.
Künftig wird die Stadt Düsseldorf für den Kreis Mettmann die Entscheidung über die Erteilung von eingeschränkten Heilpraktikererlaubnisses auf dem Gebiet der Podologie treffen. Die Entscheidung basiert dabei auf der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe. Das hierfür greifende Rechtsbehelfsverfahren, welches das Recht und die Pflicht zur Erfüllung dieser
Aufgaben erteilt, geht künftig vom Kreis Mettmann an die Stadt Düsseldorf über.
In der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Düsseldorf dazu, die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung für Erteilung zu gewährleisten. Hierzu zählt unter anderem auch die Bereitstellung der hierfür notwendigen materiellen und personellen Ausstattung.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die im Rahmen der Aufgabenerledigung anfallenden Gebühren für die Kenntnisüberprüfungen sowie die Erlaubniserteilungen stehen der Stadt
Düsseldorf als Ausgleich für die entstehenden Verwaltungskosten in voller Höhe zu.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2020
Landeshauptstadt Düsseldorf
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-8991
E-Mail: info@duesseldorf.de
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