Verwertung und Beseitigung von Klärschlämmen in OWL

Bielefeld, Gütersloh, Herford

Stichworte:
Abfall Abwasser
Hauptverantwortlich: Bielefeld
Sonstige Beteiligte:
Herforder Abwasser GmbH
Abfallwirtschaftsverband Lippe
Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke
Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH
Kurzprofil:
Stadt Bielefeld
Regierungsbezirk Detmold
Einwohner: 332.552 (Stand 31.12.2017, IT.NRW)
Fläche: 258,82 km²
Anlass:

Die von den Städten Bielefeld, Gütersloh und Herford im Herbst 2017 initiierte Kooperation zur Zusammenarbeit der Kommunen und Kreise bei der Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen stößt in Ostwestfalen-Lippe (OWL) und über die Grenzen hinaus auf positive Resonanz. In OWL werden rund 100 Kläranlagen betrieben, die mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Hand liegen. In den Kläranlagen fallen jährlich etwa 184.000 Tonnen Klärschlamm an. Diese enthalten  wertvolle Pflanzennährstoffe, die in der Vergangenheit zu rund zwei Dritteln als Dünger auf den Feldern der Region genutzt werden konnten, die verbleibende Restmenge wurde in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt.

Da der Klärschlamm neben wertvollen Bestandteilen jedoch auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten kann, wurde in der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung eingeschränkt. Zudem schränkt die Düngeverordnung aus 2017 das Aufbringen von Stickstoff und Phosphor auf Äckern weiter ein. Da Phosphor ein wertvoller Rohstoff ist, hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung für Klärschlämme vorgesehen. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032 (Ausbaugröße von mehr als 100.000 EW bis 2029), um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt daher in Verbrennungsanlagen. In ganz Deutschland fehlen aber Kapazitäten hierfür. Daher steigt seit 2017 das Preisniveau für die Klärschlammentsorgung sprunghaft. In Niedersachsen und auch einigen Regionen OWLs wurde inzwischen von einem Entsorgungsnotstand gesprochen, da kaum noch Flächen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zur Verfügung stehen.

Ziel:

Projektziel ist die langfristig gesicherte Entsorgungssicherheit für Klärschlämme vor dem Hintergrund der geänderten Gesetzeslage und der kritischen Marktbedingungen. Weiterhin ist ein Augenmerk auf die langfristige Stabilisierung der Kosten zu legen, auf das Recycling von Phosphor sowie die Vermeidung der Überdüngung durch Stickstoffverbindungen.

Umsetzung:

Im Oktober 2017 vereinbarten die obengenannten Kommunen eine Vorvereinbarung zur interkommunalen Klärschlammkooperation in Ostwestfalen-Lippe. Gemeinsam wurden die Möglichkeiten einer regionalen und wirtschaftlich vorteilhaften Lösung zur Klärschlammverwertung untersucht. Dieser Vereinbarung sind unmittelbar bzw. über die Bündelung der Kreise oder Kreisgesellschaften 70 Städte und Gemeinden, mehrheitlich aus Ostwestfalen-Lippe, beigetreten.

Begleitet und unterstützt wird die Initiative von der Bezirksregierung Detmold. Eckpfeiler der Kooperation sind dabei die konstruktive Zusammenarbeit an technischen und wirtschaftlichen Lösungen sowie die solidarische Aufteilung der Planungskosten.

Diese OWL-weite Kooperation im Bereich Ver- und Entsorgung ist ein Meilenstein für Ostwestfalen-Lippe und für die Bürger. Die Kooperation soll sowohl regionale als auch Konzepte von anderen Lösungsanbietern sondieren und dabei die Gebühren im Blick behalten.

Die Kooperation steht Kommunen aus Ostwestfalen und darüber hinaus offen und berücksichtigt in ihren Planungen die aktuelle Entsorgungssituation sowie die zukünftigen Anforderungen.

Aufgrund der erheblichen Vorlaufzeiten einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung/-verwertung in OWL besteht die Notwendigkeit, frühzeitig zu handeln, um für neu zu schaffende Entsorgungskapazitäten einen ausreichenden Planungs- und Umsetzungszeitraum zur Verfügung zu haben. Deshalb wollen die OWL-Kommunen den Bau und Betrieb einer Klärschlamm-Verbrennungsanlage jetzt gemeinsam europaweit ausschreiben mit derzeit noch unklarem präzisen Standort.

Quelle:

www.kreis-lippe.de/…/Klärschlammverwertung-Die-interkommunale-Zusammenarbeit-in-OWL-wächst

Finanzierung:

Kostenteilung

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2017

Kontakt:
Stadt Bielefeld
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel. 0521 51-0
E-Mail:  posteingang@bielefeld.de

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