Übertragungen von Aufgaben in der unteren Bauaufsicht
Unna, Kreis Unna
Kreisstadt Unna
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 58.911 (IT-NRW, 31.12.2021)
Fläche: 88,56 km²
Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsicht
Dei beteiligten Kommunen verfolgen im Rahmen der Interkommunalen Zusamamenarbeit das Ziel , den Anforderungen den die Bürgerinnne und Bürger an die öffentliche Verwaltung gerecht zu werden.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2023, werden die Aufgaben der unteren Bauaufsicht von der Kreisstadt Unna auf den Kreis Unna übertragen und vertraglich festgehalten.
In Zukunft delegiert die Kreisstadt Unna, die ihr nach §57 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) übertragenen Aufgaben der unteren Bauaufsicht teilweise auf den Kreis Unna. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass die Kreisstadt Unna auch weiterhin die Planungshoheit innehält.
Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich um alle großen Sonderbauten, in der zum Zeitpunkt der Antragsstellung jeweils geltenden Fassung. Die Kreisstadt Unna bleibt für alle, die vor der Übertragung inkraftgetretenen Bauanträge zuständig.
In der Vereinbarung verpflichtet sich der Kreis Unna dazu, die an ihn übertragenen Aufgaben rechtmäßig und wirtschaftlich zu erfüllen. Hierfür stellte der Kreis eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.
Die Kreisstadt Unna übernimmt weiterhin die Erstellung von Stellungnahmen. Auch entsprechenden Auskünfte, die für die weitere Auftragsbearbeitung benötigt werden, werden seitens der Kreisstadt erarbeitet und an den Kreis weitergeleitet und zur Verfügung gestellt. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit weiterhin auch die Möglichkeit, ihre Anträge zu stellen.
Für die Kreisstadt ergibt sich hierdurch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, der an andere Stelle eingesetzt werden kann.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die Kreisstadt Unna erstattet dem Kreis Unna die aus der Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft entstehenden Kosten. Hierbei handelt es sich um Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2023
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