Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses Lünen an den Kreis Unna
Lünen, Kreis Unna
Stadt Lünen
Regierungsbezirk: Münster
Einwohner: 85.721 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 59,39 km²
Finanzielle Entlastung schaffen
Durch die kommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lünen und dem Kreis Unna soll eine finanzielle Entlastung für die Stadt Lünen geschaffen werden, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger Einbuße in den Serviceleistungen haben.
Im Rahmen einer Öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 30. 1. 2023 legt die Stadt Lünen und der Kreis Unna
eine Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Unna und der Stadt Lünen über die Wahrnehmung der Aufgaben
des Gutachterausschusses fest.
Die interkommunale Zusammenarbeit sieh vor, dass die bisherigen Aufgaben des Gutachterausschusses der
Stadt Lünen dem Kreis Unna übertragen wird und ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet wird.
Der Sitz des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle ist in den Diensträumen des Kreises Unna. Die Geschäftsstelle wird organisatorisch in die Kreisverwaltung des Kreises Unna eingebunden.
Die Aufgaben bzw. Leistungen des Gutachterausschusses werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften künftig durch den Kreis Unna durchgeführt.
Die bisher noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutachten gehen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Der bestehende Datenbestand wird (analoge und digitale Daten und Unterlagen) vollumfänglich und kostenfrei zur Verfügung dem Kreis Unna zur Verfügung gestellt. Die Stadt Lünen verpflichtet sich, dem gemeinsamen Gutachterausschuss zur Erstellung von Gutachten nach dem BauGB kostenlose Auskünfte zum Bauordnungs- und Planungsrecht sowie in beitragsrechtlichen Angelegenheiten (u.a. Erschließungsbeiträge, naturschutzrechtliche Abgaben) zu geben. Bei Fragen, in Bezug auf die gelieferten Daten steht ein Ansprechpartner seitens der Stadt Lünen für Rückfragen zur Verfügung.
Hierdurch wird weiterhin ein vollumfängliches Serviceangebot seitens der Stadt Lünen für Ihrer Bürgerinnen und Bürger angeboten.
(Quelle für Text und Bild: Stadt Lünen und Links)
Die dem Kreis Unna aus der Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft entstehenden Kosten (Personal-, Gemein- und Sachkosten) werden von der Stadt Lünen getragen.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2023
Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Telefon: 02306 104-0
E-Mail: stadtverwaltung@luenen.de
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lünen und dem Kreis Unna
Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 06/2023 vom 14. Februar 2023
Bürgermeister und Landrat tauschen sich zu interkommunaler Zusammenarbeit aus
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