Übertragung der Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG

Solingen, Rheinisch-Bergischer Kreis

Stichworte:
ÖPNV
Hauptverantwortlich: Solingen
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Solingen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 160 643 (IT.NRW, 31.12.2022)
Fläche: 89,54 km²

Anlass:

Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung langfrsitig die Verkehrsbedienung sicherzustellen.

Ziel:

Die Stadt Solingen und der Rheinisch Bergische Kreis verfolgen das Ziel

Umsetzung:

Die Stadt Solingen ist Mitglied des Zweckverbandes Rhein-Ruhr (VRR) und hat diesem u. a. die Aufgabe der Durchführung der Finanzierung des ÖSPV im Rahmen der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Verbandsgebiet des VRR übertragen.

Ferner hat die Stadt Solingen den VRR mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Organisation und Koordination von Direktvergaben öffentlicher Dienstleistungsaufträge mandatiert.
Näheres regelt die Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im VRR (Finanzierungsrichtlinie). Der Rheinisch-Bergische Kreis ist Mitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS).

Zwischen der Stadt Solingen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bestehen Verkehrsbeziehungen in Form von gebietsübergreifenden Buslinien. Aus dem Gebiet der Stadt Solingen heraus in das Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises führt derzeit ausschließlich eine Linie.  Umgekehrt führen aus dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises drei Linien in das Gebiet der Stadt Solingen.

Diese Linien werden gegenwärtig von den betrauten Betreibern der Vertragsparteien bedient.

Die Stadt Solingen und der Rheinisch-Bergische Kreis beabsichtigen, auch im Anschluss an ablaufende öffentliche Dienstleistungsaufträge bzw. Genehmigungen die gebietsübergreifenden Linien durch ihre jeweiligen betrauten Betreiber bedienen zu lassen und hierfür entsprechende direkte Vergaben an diese vorzunehmen. Sie sind sich einig, dass dazu die Linien jeweils in Gänze in die Vergabezuständigkeit derjenigen Vertragspartei einbezogen werden soll, in deren Gebiet die jeweilige Linie ihren Bedienungsschwerpunkt hat. Hierzu sollen mit der öffentlich-rechtlichen Vereinabrung die Vergabezuständigkeiten für die gebietsübergreifenden Linien entsprechendübertragen werden.

Der Rheinisch-Bergische Kreis und die Stadt Solingen übertragen sich wechselseitig die Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung im ÖPNV.

Das Verkehrsangebot aus den  bestehenden Linien wird durch die abgestimmte Nahverkehrsplanung der beiden Vertragsparteien und einer abgestimmten Fahrplanrahmentabellen festgelegt. Innerhalb des dadurch definierten Rahmens
(insbesondere Verkehrsfunktionen, Linienverlauf, Bedienungszeit, Takte, Fahrzeuganforderungen) ist die übernehmende Vertragspartei in der Ausgestaltung des Verkehrsangebots (z. B. Fahrplan, die zu bedienenden Haltestellen, etc.) frei.

(Quelle für Text und Bild: Stadt Solingen und Links)

Finanzierung:

Die übertragende Vertragspartei beteiligt sich im Innenverhältnis an der Finanzierung
des Betriebs der jeweils übertragenen gebietsübergreifenden Linie nach Maßgabe der beschlossenen Vereinbarung.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2023

Kontakt:

Stadt Solingen
Postfach 100165
42601 Solingen

Telefon: 0 212 290–0
Fax:        0 212 290–2109
E-Mail: post@solingen.de


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