Übernahme der örtlichen Rechnungsprüfung

Kreis Warendorf, Warendorf

Stichworte:
RPA
Hauptverantwortlich: Kreis Warendorf
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Kreis Warendorf
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 277.431 (Stand: 31.12.15, IT. NRW)
Fläche: 1.319 km²

Stadt Warendorf
Regierungsbezirk Münster
Einwohner:38.059 (Stand: Dezember 2015, eigene Angaben)
Fläche: 176,8 km²
Anlass:

Bisher haben sowohl der Kreis Warendorf als auch die Stadt Warendorf ein eigenes Rechungsprüfungsamt betrieben.

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) können kreisangehörige Gemeinden mit dem Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt abschließen, dass die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung gegen Kostenerstattung wahrnimmt.

Diese Möglichkeit wurde vom Kreis Warendorf und von der Stadt Warendorf genutzt, um die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Warendorf vollständig auf das RPA des Kreises zu übertragen.

Ziel:

Kreis und Stadt versprechen sich durch diese interkommunalen Zusammenarbeit Synergieeffekte bei der Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben.

So können personeller Sachverstand gebündelt und Arbeitsabläufe insbesondere bei wiederkehrenden Aufgaben optimiert werden. Konkret können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise gleiche oder ähnliche Prüfaufgaben bei der Kreis- als auch bei der Stadtverwaltung wahrnehmen.

Der zur Verfügung stehende größere Personalpool bietet zudem eine größere Flexibilität bei unerwarteten Vakanzen wie bspw. Krankheitsfällen.

Umsetzung:

Der Kreis hat die örtliche Rechnungsprüfung ab dem 01.01.2017 bei der Stadt Warendorf übernommen. Die Vorbereitungen für die Aufgabenübertragung wurde für eine inhaltliche Aufgabenkritik genutzt, so dass die Anzahl und Intensität einzelner Prüfungen reduziert werden konnte. Hierbei konnte auch die Personalstärke für die Prüfung reduziert werden.

Die bisherigen Prüferfahrungen sind positiv.

Finanzierung:

Die Übernahme der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgt gegen Kostenerstattung nach den aktuellen KGSt-Werten für “Kosten eines Arbeitsplatzes”.

Rechtsform:

Für die Übernahme der örtlichen Rechnungsprüfung wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

Zusammenarbeit seit:

1.1.2017

Kontakt:
Kreis Warendorf
Rechnungsprüfungsamt
Werner Schweck (Amtsleiter)

E-Mail: werner.schweck@kreis-warendorf.de
Tel.: 02581/53-1400

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