Übernahme der Untersuchungen der Trinchinenproben für die Stadt Hagen durch den Kreis Siegen-Wittgenstein
Hagen, Kreis Siegen-Wittgenstein
Stadt Hagen
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 188.713 (IT-NRW, 31.12.2021)
Fläche: 160,45 km²
Anpassung an Gesetzeslage
Die Stadt hagen verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kreis Wittgenstein das Ziel, dass in Zukunft die Untersuchungen von Trinchinenproben durch den Kreis Siegen-Wittgenstein durchgeführt werden.
Im Jahr 2015 haben sich die Stadt Hagen und der Kreis Siegen-Wittgenstein im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu einer Interkommunalen Zusammenarbeit geschlossen.
Gemäß der Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Lebensmittel- und Futtermittelrechts dürfen die Trichinenproben ab dem 31. 12. 2013 nur noch von akkreditierten Laboratorien untersucht werden. Um auch weiterhin der entsprechenden Verordnung nachkommen zu können, übernimmt künftig der Kreis Siegen-Wittgenstein als akkreditierte Untersuchungseinrichtung die Untersuchungen der Trichinenproben für die Stadt Hagen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein verfügt hierbei über ein entsprechendes Trichinenlabor.
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Hagen, die Trichinenproben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entnehmen und den entsprechenden Transport der Trichinenproben zum Trichinenlabor in den Kreis Siegen-Wittgenstein eigenständig durchzuführen.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein verpflichtet sich ebenfalls, dieTrichinenproben binnen 4 Werktagen zu untersuchen. Die Untersuchungszeiten werden dabei mit der Stadt Hagen abgestimmt.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Für die durchgeführten Untersuchungen wird zur Abgeltung aller Kosten inkl. Akkreditierungskosten ein Pauschalbetrag pro Probe vom Kreis Siegen-Wittgenstein erhoben.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2015
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Telefon: 023312070
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-hagen.de
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