StudienInstitut NiederrheiN S.I.N.N
Krefeld, Kreis Kleve, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Kreis Wesel
Stadt Krefeld
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner 227.417 (IT.NRW, Stand 31.12.2019)
Fläche: 137,77 km²
Schaffung von Synergieeffekten und Bündelung von Aufgaben
Ziel der Zusammenarbeit ist es, ein qualitatives, nachhaltiges und kostengünstiges Fortbildungsprogramm in der Region sicherzustellen.
Die Schulung, Weiterbildung und Prüfung von Mitarbeitern ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Praxis. Insbesondere komplexe Aufgaben, neue Technologien und der fortschreitende Wandel erfordern eine Spezialisierung der Mitarbeiter in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Aufgrund knapper finanzieller Ressourcen in zahlreichen Kommunen, wurde in der Vergangenheit das „StudienInstitut NiederrheiN S.I.N.N“ in Krefeld eingerichtet. Das Studieninstitut ist ein Zweckverband und wird auf öffentlich-rechtlicher Grundlage betrieben.
Die Organe des Zweckverbandes setzen sich aus dem Verbandsvorsteher und der Verbandsversammlung zusammen. Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Leitung des Instituts obliegt dem eingesetzten Studienleiter.
Das Studieninstitut fungiert für alle Mitglieder als zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung. Es umfasst vier Produktbereiche: Personalausleseverfahren, Lehrgänge und Prüfungen, Fortbildung, Personal, Organisationsentwicklung sowie die Feuerwehr Akademie Niederrhein. Die Fachprogramme sind vielfältig und richten sich an das Jobcenter, an die Kita, OGS und Schule sowie dem Rettungsdient. Aufgrund der Corona Situation wurde die Wichtigkeit des Online-Unterrichts erkannt und ist aus diesem Grund inzwischen – neben dem Frontalunterricht – ein fester Bestandteil des Lehrprogramms.
Das Studieninstitut handelt zukunftsorientiert und innovativ und leistet einen wesentlichen Beitrag für eine moderne Kommunalverwaltung. Mit mehr als 21.000 Fortbildungsbesuchern ist das StudienInstitut NiederrheiN S.I.N.N eine bedeutende Größe auf dem Weiterbildungsmarkt.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die Finanzierung erfolgt über Entgelte der Teilnehmer an den Zweckverband. Sollten diese für eine Kostendeckung nicht ausreichen, erfolgt eine Umlage durch die Verbandsmitglieder.
1920
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