Rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung

Ratingen, Heiligenhaus

Stichworte:
Rettungsdienst
Hauptverantwortlich: Ratingen
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Ratingen

Kreis Mettmann, Regierungsbezirk Düsseldorf

Einwohner: 87.520 (31.12.2019)

Fläche: 88,74 km²

 

Heiligenhaus

Kreis Mettmann, Regierungsbezirk Düsseldorf

Einwohner: 26.345 (31.12.2019)

Fläche: 27,52 km²

Anlass:

Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge gem. § 6 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.  Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind die Großen kreisangehörigen Städte Träger von Rettungswachen. Mittlere kreisangehörige Städte sind Träger von Rettungswachen, soweit sie aufgrund des Bedarfsplanes Aufgaben nach § 9 Abs. 1 wahrnehmen. Die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sind insoweit neben den Kreisen und kreisfreien Städten Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.

Ziel:

Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Zuständigkeiten für Rettungsdienstleistungen auf die Stadt Ratingen zu übertragen, um zukünftig eine optimierte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger beider Städte zu erreichen.

Umsetzung:

Die Stadt Ratingen übernimmt die Aufgaben des Rettungsdienstes der Stadt Heiligenhaus entsprechend der Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes. Die Rechte und Pflichten zur Erfüllung der Leistungen obliegen somit der Stadt Ratingen. Das Personal der Stadt Heiligenhaus bleibt im Dienst der Stadt Heiligenhaus und wird der Stadt Ratingen mit  Zustimmung zur Durchführung der Rettungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt.  Offene Stellen werden von der Stadt Ratingen besetzt. Die Übernahme der sachlichen Ausstattung wird vertraglich vereinbart.

Finanzierung:

Die Kosten werden anteilig durch die beiden Kommunen getragen und im Gebührenhaushalt gegenüber den Kostenträgern in Abrechnung gebracht.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2015

Kontakt:
Feuerwehr Ratingen
Voisweg 1-5
40878 Ratingen
Telefon: 02102-550-37777
E-Mail: feuerwehr@ratingen.de
Homepage: stadt-ratingen.de/buergerservice/buergerinfo/organisation/37/feuerwehr.php

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