Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgabe „Einsammlung und Beförderung von Elektro und Elektronikgeräten sowie Altmetallen”

Borgholzhausen, Kreis Gütersloh

Stichworte:
Abfall
Hauptverantwortlich: Borgholzhausen
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Borgholzhausen
Regierungsbezirk Detmold
Einwohner: 9.001  (31.12.2021, IT.NRW)
Fläche: 55,99 km²

Anlass:

Übernahme von Aufgaben

Ziel:

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wird zwischen der Stadt Borgholzhausen und dem Kreis Gütersloh das Ziel verfolgt, dass künftig das Einsammeln und die Beförderung von Elektrogeräten und Altmetallen in der Stadt Borgholzhausen  durch den Kreis Gütersloh erfolgt.

Umsetzung:

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2022 zwischen der Stadt Borgholzhausen und dem Kreis Gütersloh halten die Projektbeteiligten fest, dass künftig die Einsammlung und Beförderung von Elektrogeräten sowie Altmetallen durch den Kreis Gütersloh erfolgen.

Gemäß dem Landesabfallgesetz sind die Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für das Einsammeln und das Befördern der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfällen zuständig. Um die Durchführung der Entsorgungsaufgaben zu optimieren und dadurch Synergieeffekte zu erzielen, schließen die Vereinbarungsparteien eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

Die abfallrechtlichen Rechte und Pflichten der Vereinbarungsparteien als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bleiben unberührt. Insbesondere unterliegen die Entsorgungsleistungen in öffentlich-rechtlicher Hinsicht weiterhin der abfallrechtlichen Zuständigkeit der jeweiligen Vereinbarungsparteien als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sollen u. a. zur Erhöhung der Recyclingquoten gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 LAbfG NRW getrennt erfasst und gehalten werden.

Zur näheren Festlegung der durchzuführenden Entsorgungsleistungen findet eine engere Abstimmung zwischen der Stadt und dem Kreis statt. Das Ergebnis der Abstimmung wird dabei schriftlich festgehalten.

Die Stadt bevollmächtigt den Kreis, sämtliche Erklärungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Einsammlung und Beförderung von Elektrogeräten und Altmetallen  für die Stadt abzugeben. Bei der Durchführung der Entsorgung wird der Kreis durch die Stadt Borgholzhausen unterstützt.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

 

Finanzierung:

Der Kreis Gütersloh bzw. der Dritte führt die Entsorgungsleistungen für die Stadt Borgholzhausen unentgeltlich durch

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2022

Kontakt:

Stadt Borgholzhausen
Schulstraße 5
33829 Borgholzhausen

Telefon: 05425 807-0
E-Mail: kontakt@borgholzhausen.de


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