Öffentliche-rechtliche Vereinbarung Archivverbund Triple L-T

Tecklenburg, Lengerich, Ladbergen, Lienen

Stichworte:
Archiv
Hauptverantwortlich: Tecklenburg
Sonstige Beteiligte:

LWL-Archivamt für Westfalen

Notfallverbund des Kreises Steinfurt

Kurzprofil:

Stadt Tecklenburg

Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 9.098 (IT.NRW, 31.12.2024)
Fläche: 70,49 km²

Anlass:

Gesetzeskonforme Archivaufgabenerfüllung

Ziel:

Ziel des Projekts ist die dauerhafte, gesetzeskonforme Wahrnehmung archivfachlicher Aufgaben durch interkommunale Zusammenarbeit mittels zweier vollzeitiger Fachstellen einschließlich der Sicherung des Kulturgutschutzes im Kreis Steinfurt.

Umsetzung:

Die Kooperation wird auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 GkG NRW umgesetzt.
Die beteiligten Kommunen behalten ihre Archivräume und ihr jeweiliges Archivgut in eigener Verantwortung.
Die archivfachlichen Aufgaben werden gemeinsam durch zwei neu geschaffene, vollzeitige Fachstellen wahrgenommen.
Die Stadt Tecklenburg übernimmt die Einstellung des Fachpersonals und fungiert als Arbeitgeberin.
Die Fachkräfte arbeiten kommunenübergreifend und vertreten sich gegenseitig.
Die gesetzlichen Pflichten nach dem ArchivG NRW verbleiben unverändert bei den jeweiligen Kommunen.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt durch eine zwischen den beteiligten Kommunen geregelte Kostenverteilung gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2026

Kontakt:
Stadt Tecklenburg
Landrat-Schultz-Straße 1
49545 Tecklenburg
Tel.: 05482 / 70-3900
Fax: 05482 / 70-3991
info@tecklenburg.de
Links:

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