Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle durch den Kreis Borken
Kreis Borken, Ahaus, Borken, Gronau (Westf.)
Kreis Borken
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 373 582 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 1.420,98 km²
Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Die beteiligten Kommunen und der Kreis verfolgen das Ziel, durch die Änderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die gemeinsam getragene Adoptionsvermittlungsstelle auf neue vertragliche Grundlagen zu stellen. Zukünftig sollen alle Aufgaben der Adoptionsvermittlung zentral gebündelt und durchgeführt werden.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Eltern erheblich zurückgegangen, die ihr Kind als Säugling zur Adoption freigeben. Auch eine Adoption älterer Kinder erfolgt seltener als eine Vermittlung im Rahmen eines Pflegeverhältnisses. Aus diesem Grund sollen Zukunft die Kompetenzen im Rahmen der Adoptionsermittlung an einem zentralen Ort gebündelt werden.
Seit 2005 betreibt das Kreisjugendamt zusammen mit den Jugendämtern von Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle. Zukünftig werden die bisher geteilten Aufgabenfelder alleinig durch den Kreis Borken übernommen.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Übernahmen der Aufgaben entsprechend geregelt. Der Kreis Borken übernimmt zukünftig die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Ahaus, Borken und Gronau. Hierzu wird im Kreis eine entsprechende Adoptionsvermittlungsstelle errichtet.
Zu den künftigen Aufgabenfeldern zählen u.a. die Vorbereitung der Vermittlung, die Durchführung der Eignungsprüfung der Bewerber, die Adoptionsbegleitung, die Abgabe fachlicher Äußerungen gegenüber Gerichten, die Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sowie die Ermittlung von Sachverhalten und Sachverstößen.
Eine Übersicht über die von dem Kreis Borken erbrachten Aufgaben werden dabei in einer jährlichen Zustellung den Städten Ahaus, Borken und Gronau zugeschickt.
Hierdurch können Kompetenzen in der Adoptionsvermittlung gebündelt und zentral durch den Kreis bearbeitet werden.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Für die Wahrnehmung der Aufgabe erbringen die Städte Ahaus, Borken und Gronau gegenüber dem Kreis Borken jeweils eine angemessene jährliche Entschädigung in Höhe der Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine 0,25-Stelle.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2023
Kreis Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Telefon: 02861 681 100
E-Mail: info@kreis-borken.de
Diese Übersicht als PDF herunterladen