Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reisedokumenten

Everswinkel, Kreis Warendorf

Stichworte:
Bürgerbüro Soziales
Hauptverantwortlich: Everswinkel
Sonstige Beteiligte:

 

 

Kurzprofil:

Gemeinde Everswinkel

Regierungsbezirk: Münster
Einwohner: 9.634 (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 69,06  km²

 

Anlass:

Kooperation in der Sachbearbeitung

Ziel:

Im Rahmen einer öffentlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Everswinkel und dem Kreis Warendorf wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, die zum Ziel hat, dass elektronische Aufenthaltstitel und Reisedokumente der in Everswinkel gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer künftig über das Bürgerbüro der Gemeinde Everswinkel angegeben werden können.

Umsetzung:

 

Im Jahr 2021 haben die Gemeinde Everswinkel und der Kreis Warendorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, die es dem Bürgerbüro in Everswinkel zukünftig ermöglicht, elektronische Aufenthaltstitel und Reisedokumente an die gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer vor Ort auszuhändigen.

Die Gemeinde Everswinkel verpflichtet sich, für den Kreis Warendorf die Ausgabe der Aufenthaltstitel und Reisedokumente durchzuführen. Passrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten liegen weiterhin beim Kreis Warendorf und werden nicht durch die Gemeinde Everswinkel durchgeführt. Die Pflichten des Kreises Warendorf als untere Ausländerbehörde bleiben unberührt.

Der Kreis Warendorf verpflichtet sich, die elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise nach Erhalt von der Bundesdruckerei und anschließender eigener elektronischer Erfassung postalisch an die Gemeinde Everswinkel zu senden.

Die Gemeinde Everswinkel übernimmt u.a. die Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer, die in
ihrem Zuständigkeitsbereich gemeldet sind. Hierunter fällt u.a. die Annahmen der Dokumente, die Aushändigung oder der postalische Versand der Empfangsbestätigung.

Für eine stetige Verbesserung des Service finden zwischen dem Kreis und der Gemeinde regelmäßige Gespräche statt.

Somit haben Ausländerinnen und Ausländer die Möglichkeit, direkt ihre Dokumente vor Ort abzuholen.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die durch die Gemeinde Everswinkel übernommenen Tätigkeiten werden über eine  Pauschale (je Aushändigungsfall) gegenüber der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf abgerechnet.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2021

Kontakt:

Gemeinde Everswinkel

Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
E-Mail: gemeinde@everswinkel.de


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