Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Beihilfeberechtigten

Mönchengladbach, Düsseldorf

Stichworte:
Beihilfe
Hauptverantwortlich: Mönchengladbach
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Mönchengladbach

Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 261.001  (IT.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 170,47 km²

Anlass:

Kooperation in der Beihilfebearbeitung

Ziel:

Beide beteiligten Kommunen einigen sich darauf, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf in Zukunft die Bearbeitung der Beihilfeanträge der Bediensteten der Stadt Mönchengladbach bearbeiten wird.

Umsetzung:

Im April 2023 haben die Kommunen Mönchengladbach und Düsseldorf im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt, dass künftig die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Beihilfeberechtigten der Stadt Mönchengladbach durch die Stadt Düsseldorf durchgeführt wird.

Hierbei übernimmt die Stadt Düsseldorf die Durchführung, mit eigenem Personal und Sachmitteln die abschließende Bearbeitung aller Beihilfeangelegenheiten für die Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Tarifbeschäftigte der Stadt Mönchengladbach. Von der Stadt Düsseldorf werden Beihilfeakten elektronisch geführt.

(Quelle für Text und Bild: Stadt Mönchengladbach und Links)

Finanzierung:

Die Kosten für die Aufgabendurchführung werden über Fallpauschale erstattet.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2023

Kontakt:

Stadt Mönchengladbach

41050 Mönchengladbach
Telefon: 02161 250
E-Mail: post@moenchengladbach.de

Links:

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