Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe – Beihilfekasse

Münster, Bez.Reg. Arnsberg, Bez.Reg. Münster, Bez.Reg. Detmold

Stichworte:
Beihilfe Personal Rentenberatung
Hauptverantwortlich: Münster
Sonstige Beteiligte:

Mitglieder Beihilfekasse (Stand 2020): Mehr als 450 Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie z.B. Hochschulen mit Sitz in Westfalen-Lippe

Kurzprofil:

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)

Dienstleistungen der kvw: neben Beihilfe auch Beamtenversorgung, Versorgungsfonds, Zusatzversorgung

Anlass:
Anlass der Kooperation ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Bündelung der Beihilfebearbeitung, die Absicherung von Spitzenrisiken sowie die Verfestigung der Haushaltsplanungen im Bereich Beihilfen.
Ziel:

Die Ziele sind:

  • zeitnahe Bearbeitung der Beihilfeanträge, die per Post oder über die Beihilfe App der kvw eingereicht werden
  • tägliche Auszahlung der Beihilfen
  • Erledigung von Kostenübernahmeerklärungen
  • Prüfung von Heil- und Kostenplänen
  • Direktversand der Bescheide an die Beihilfeberechtigten per Post bzw. App
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  • vollständige Entlastung bei Rechtsbehelfen (Widersprüche, Klageverfahren)
  • Geltendmachung von Rabatten auf Arzneimittel für die Dienstherren und Arbeitgeber
  • konsequente Anwendung des Beihilfenrechts durch die spezialisierte Sachbearbeitung, u. a. Spezialteams für Pflege, Zahnersatz und Privatkliniken
  • kompetente und vertrauliche Beratung der Beihilfeberechtigten und Mitglieder
Umsetzung:

Die Zusammenarbeit basiert auf einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Beihilfekasse bzw. Beihilfeumlagegemeinschaft der kvw.

Aufsichtsbehörde der kvw-Beihilfekasse ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufsichtsgremium der kvw-Beihilfekasse ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus elf VertreterIinnen und elf StellvertreterIinnen der Mitglieder. Vorgeschlagen werden sie vom Landkreistag NRW, Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, Sparkassenverband Westfalen-Lippe sowie der AOK NordWest.

Ca. 80 Beschäftigte der Beihilfekasse betreuen und beraten über 50.000 Beihilfeberechtigte der mehr als 450 meist kommunalen Mitglieder. Jährlich werden über 1,35 Mio. Rechnungen und Rezepte mit einem Auszahlungsvolumen in Höhe von mehr als 190 Mio. Euro (Stand Wirtschaftsjahr 2020) bearbeitet.

Die Beihilfekasse versteht sich als der Partner für die kommunale Familie in Westfalen-Lippe.

Finanzierung:

Mitglieder in der Beihilfekasse haben die Wahl zwischen zwei Finanzierungsvarianten: Erstattung oder Umlage.

Erstattungsverfahren:

Die Mitgliedschaft im Erstattungsverfahren der Beihilfekasse kann jederzeit angestrebt werden.

Umlageverfahren:

Die kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft bezweckt die Absicherung von Spitzenrisiken im Bereich Beihilfe. Sie umfasst alle Beihilfeaufwendungen und Verwaltungskosten der Beihilfeberechtigten der Mitglieder des Abrechnungsverbandes. Entsprechend der Risikogewichtung ist die Beihilfeumlagegemeinschaft der kvw in drei Umlagegruppen für Beamtinnen und Beamte (UG I), Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (UG II) und Tarifbeschäftigte (UG III) aufgeteilt.

Die Mitgliedschaft in der kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft kann stets bis zum 31.07. zum Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres beantragt werden.

Verwaltungskosten:

Die Verwaltungskosten erhebt die Beihilfekasse belegbezogen. Der Verwaltungskostensatz beträgt (Stand 2020) 5,50 Euro pro bearbeiteten Beleg (Rechnung bzw. Rezept) eines Antrages. Mit diesem Pauschalbetrag sind alle im Zusammenhang mit dem Beihilfeantrag stehenden Tätigkeiten abgegolten, von der Erteilung einer Kostenzusage über die Beihilfebewilligung bis zur Vertretung in Gerichtsverfahren.

Während im Erstattungsverfahren die Verwaltungskosten wie die Beihilfen mit den Mitgliedern „direkt“ abgerechnet werden, fließen sie im Umlageverfahren in den Umlagebedarf mit ein und werden wie die ausgezahlten Beihilfen gemeinschaftlich und solidarisch finanziert.

Die Mindestmitgliedschaft beträgt fünf Jahre. Anschließend kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres gekündigt werden.

Rechtsform:

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zusammenarbeit seit:

1997 / 2011

Kontakt:
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Zumsandestraße 12
48145 Münster
Telefon: (0251) 591-6749
E-Mail: kvw@kvw-muenster.de

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