Interkommunales Handlungskonzept zur Stadtteilerneuerung zwischen den Städten Gelsenkirchen und Herten

Gelsenkirchen, Herten

Stichworte:
Planen und Bauen
Hauptverantwortlich: Gelsenkirchen
Sonstige Beteiligte:

Energielabor Ruhr

Kurzprofil:

Stadt Gelsenkirchen
Regierungsbezirk: Münster
Einwohner: 261.587 (30.06.2022, IT.NRW)
Fläche: 104,8 km²

Anlass:

Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung

Ziel:

Im Rahmen eines Stadterneuerungsprogramms wird den Folgen des demografischen Wandels entgegengewirkt, indem der Gelsenkirchener Stadtteil Hassel und die beiden Hertener Stadtteile Westerholt und Berlich weiterentwickelt werden. Diese Weiterentwicklung sieht die Schaffung von Angeboten im Bereich Infrastruktur, Soziales, lokale Ökonomie und Nahversorgung vor, die die Stadtteile aufwerten und für die Zukunft gut aufstellen sollen. Die Stadterneuerung soll dabei unter energetischen Aspekten durchgeführt werden.

Umsetzung:

Die Grundlage des Stadtteilerneuerungsprogramm Hassel. Westerholt.Bertlich baut auf ein Interkommunal Integriertes Handlungskonzept (IIHK) auf. Dieses Konzept wurde im Rahmen eines Kooperationsvertrags zwischen den Kommunen Gelsenkirchen und Herten im Jahr 2013 festgehalten. Den Rahmen für die interkommunale Stadtentwicklung ermöglicht das Förderprojekt Energielabor Ruhr.

Mit dem Handlungskonzept werden Maßnahmen festgelegt, die ein lebenswertes Umfeld in den Stadtteilen Hassel, Westerholt und Bertlich schaffen und somit zu einer allgemeinen Aufwertung der Quartiere beitragen. Hierzu zählen u.a. die Weiterentwicklung einer ausreichenden Nahversorgung, der Ausbau der Infrastruktureinrichtungen und die Erhöhung sozialer Angebote. Des Weiteren wird die energetische Sanierung der Stadtteile durch eine Vor-Ort-Beratung vorangetrieben, die die Eigentümer*innen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen berät und motiviert. Allgemein werden die Durchführungen der Maßnahmen unter Berücksichtigung des Klimaschutzes geplant und realisiert.

Die Umsetzung des IIHK wird durch einen interkommunalen Lenkungskreis durchgeführt, welcher sich u.a. aus den Städtebauräten beider Kommunen zusammensetzt. Parallel dazu wird der Stadteilerneuerungsprozess von einem interkommunalen Gebietsbeirat begleitet, der sich aus einer Vertretung von Bewohnern und Politik zusammensetzt.

Während der Umsetzung der Stadterneuerung können sich Bewohner*innen und lokale Akteure beteiligen. Hierzu wurde ein interkommunalen Stadteilbüro eingerichtet, dass den Beteiligungsprozess am IIHK koordiniert und fördert. Des Weiteren wurde ein Quartierfonds eingerichtet, mit dem Bewohner*innen, Vereine und Verbände ihre Aktivitäten und Projekte vor Ort realisieren können und somit bei einer positiven Entwicklung der Stadtteile mitwirken.

Neben den bereits erfolgreich umgesetzten baulichen und sozialen Maßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Spielplätzen, die Sanierung von Stadteilzentren oder die energetische Sanierungsberatung, ist eine Entwicklung und Baufreimachung des ehemaligen Zechenareals Westerholt vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer fünfjährigen Abschlussphase (2019 -2024), in der das Stadteilerneuerungsprogramm fortgesetzt wird.

Finanzierung:

Die Interkommunale Zusammenarbeit wird aus Fördermitteln der Europäischen Union, des BMI, des MHKBD und aus Eigenmitteln der Kommunen finanziert.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2013

Kontakt:

Stadteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich
Egonstr. 10
45896 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 / 169 – 6922

E-Mail: info@stadterneuerung-hwb.de


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