Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Heiligenhaus und dem VHS Zweckverband Velbert/Heiligenhaus

Heiligenhaus, Velbert

Stichworte:
Bildung VHS und Musikschule
Hauptverantwortlich: Heiligenhaus
Sonstige Beteiligte:

VHS Zweckverband Velbert/Heiligenhaus

Kurzprofil:

Stadt Heiligenhaus

Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 26.252 (31.Dez.2024, IT.NRW)
Fläche: 27,52 km²

 

Anlass:

Übernahme der Finanzabawicklung

Ziel:

Dei beiden beteiligten Kommunen vereinbaren im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages die Übertragung der Finanzabwicklung des VHS- Zweckverband Velbert/Heiligenhaus an die Stadt Heiligenhaus.

Umsetzung:

Die Stadt Heiligenhaus, vund der VHS Zweckverband Velbert/Heiligenhaus, haben gemäß §§ 1 und 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW. 5.621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 298, 326), eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung miteinander geschlossen.

Die Stadt Heiligenhaus verpflichtet sich, für den VHS-Zweckverband die Finanzabwicklung, die Örtliche Rechnungsprüfung und die Aufgaben einer zentralen Vergabestelle. Die Finanzabwicklung umfasst die Bereitstellung des Finanzbuchhaltungsprogrammes, die Durchführung der Zahlungsabwicklung durch die Stadtkasse und den täglichen Kontenabgleich. Es werden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung nach der Gemeindeordnung NRW durchgeführt, insbesondere die Prüfung der Jahresabschlüsse. Die Zentrale Vergabestelle führt die öffentlichen Ausschreibungen für den VHS-Zweckverband durch.

Die beteiligten Körperschaften arbeiten dabei  vertrauensvoll zusammen
und informieren sich gegenseitig vollständig und rechtzeitig über alle
wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenerfüllung zusammenhängen. Auftretende Probleme regeln die Vertragspartner unverzüglich und einvernehmlich unter sich. Die Parteien benennen Ansprechpartner/innen für die laufende Zusammenarbeit.

Finanzierung:

Der VHS-Zweckverband erstattet der Stadt Heiligenhaus zur Durchführung der vereinbarten Aufgaben. Grundlage Berechnung sind dabei die Jahreskosten und Jahresarbeitsstunden nach dem jeweils aktuellen KGST-Gutachten inklusive
Sachkostenpauschalen und Zuschläge für Gemeinkosten.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2025

Kontakt:

Stadt Heiligenhaus

Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus
E.Mail:  info@heiligenhaus.de
Telefon: +49 2056 13-0


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