Interkommunale Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Gutachterausschusses
Kreis Unna, Unna
Stichworte:
Planen und Bauen Hauptverantwortlich: Kreis Unna
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Kreis Unna
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 398.866 (IT-NRW, 31.12.2022)
Fläche: 543,21 km²
Anlass:
Aufgabenübernahme
Ziel:
§ 192 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 GrundWertVO NRW regelt die Bildung von Gutachterausschüssen. Danach wird nach § 4 Absatz 1 Satz 2 GrundWertVO
NRW für die Bereiche der Kreise, der kreisfreien Städte und der Großen kreisangehörigen Städte je ein Gutachterausschuss gebildet.
Dei Bildung eines solchen Ausschusses ist das Ziel, welches im Rhamen dieser Interkommunalen Zusammenarbeit verfolgt wird.
Umsetzung:
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden die Aufgaben des Gutachterausschusses der Kreisstadt Unna dem Kreis Unna übertragen und gemäß § 4 Absatz 1 GrundWertVO NRW ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet.
Der gemeinsame Gutachterausschuss führt die Bezeichnung „Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Unna“.
Der Sitz des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle ist in den Diensträumen des Kreises Unna, die Geschäftsstelle wird dabei organisatorisch in die Kreisverwaltung des Kreises Unna eingebunden. Die Zusammensetzung des Gutachterausschusses erfolgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen (§§ 5 ff.
GrundWertVO). Das vorsitzende Mitglied wird durch den Kreis Unna
gestellt. Die Ausstattung der Geschäftsstelle mit Personal und
Sachmitteln obliegt dem Kreis Unna.
(Quelle für Text und Bild: siehe Link)
Finanzierung:
Die dem Kreis Unna aus der Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft entstehenden Kosten (Personal-, Gemein- und Sachkosten) werden von dem Vertragspartner (Kreisstadt Unna) getragen.
Rechtsform:
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zusammenarbeit seit:
2024
Kontakt:
Kreisverwaltung Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
Telefon: 0 23 03 / 27-0
E-Mail: post@kreis-unna.de
Diese Übersicht als PDF herunterladen