Gewerbepark Gütersloh

Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz

Stichworte:
Wirtschaftsförderung
Hauptverantwortlich: Gütersloh
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Gütersloh

Regierungsbezirk : Detmold
Einwohner: 10.1158 (IT-T.NRW, 31.12.2021)
Fläche: 112,02 km²

Anlass:

Räumlichkeiten für das Schulschwimmen ermöglichen

Ziel:

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit soll auf dem Flugplatzgelände des ehemaligen britischen Militärflughafens ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet (GIB) „Gewerbepark Flugplatz Gütersloh“ entstehen.

Umsetzung:

Im Rahmen der interkommunalen Kooperation haben die beteiligten Kommunen die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet. Die Stadt Gütersloh hält 70 Prozent der Anteile an der GmbH, die Stadt Harsewinkel 20 Prozent und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz 10 Prozent. Vorausgegangen sind hierbei intensive Beratungen zwischen den Kommunen.

Die Gründung der GmbH wurde durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag am 14.12.2016 (Stadt Harsewinkel), am 16.12.2016 (Stadt Gütersloh) und am 21.12.2016 (Gemeinde Herzebrock-Clarholz) zugestimmt.

Der Aufsichtsrat der GmbH setzt sich aus Vertretern der Räte aus den drei beteiligten Kommunen zusammen. Den Vorsitz übernimmt die Stadt Gütersloh.

Mit dem neuen Gewerbepark wollen die Städte Harsewinkel und Gütersloh sowie die Gemeinde Herzebrock-Clarholz   wohnstandortnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung des Kreises Gütersloh sichern, indem sie dringend benötigte neue Standortmöglichkeiten für die regionale, überwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft erschließen.
Das Gelände umfasst brutto insgesamt ca. 120 ha Fläche und gliedert sich in die Teilbereiche Nord und Süd. Im ersten Schritt wird der nördliche Teilbereich auf den Stadtgebieten Harsewinkel und Gütersloh entwickelt werden.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Gewerbepark Gütersloh GmbH finanziert sich durch den Verkauf von Grundstücken an Unternehmen, die sich in dem interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet ansiedeln wollen.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2016

Kontakt:

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