Gemeinsame Rufbereitschaft für die örtlichen Ordnungsbehörden zwischen den Städten Kalkar und Rees

Kalkar, Rees

Stichworte:
Personal Überwachungsämter
Hauptverantwortlich: Kalkar
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Statd Kalkar
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Einwohner: 13.953 (31.12.2021, IT.NRW)
Fläche: 158,2 km²

Anlass:

Bündelung von Aufgabenwahrnehmungen

Ziel:

Die Städte Klakar und Rees verfolgen im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit das Ziel, eine gemeinsame Rufbereitschaft für die örtlichen Ordnungsbehörden durchzuführen. Hierdurch sollen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten die Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Störungen der öffentlichen Sicherheit sichergestellt werden.

 

 

Umsetzung:

Die Stadt Kalkar und Rees legen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Zielsetzung für die künftige Rufbereitschaft in den Ordnungsdiensten fest.

Beide Kommunen verpflichten sich, Aufgaben der Rufbereitschaft und den Einsatz zur Gefahrenabwehr für einen festgelegt mandatierten Zeitraum durchzuführen. Die Stadt Rees übernimmt im Verhältnis zur Einwohnerzahl und Fläche der Kommune einen prozentual berechneten Anteil von 30 Wochen im Jahr und die Stadt Kalkar einen Anteil von 22 Wochen im Jahr.

Die Kommunen üben in diesem Zeitraum Verwaltungshandlungen in fremder Zuständigkeit und in fremden Namen aus. Die Kommunen vertreten während Ihrer Rufbereitschaftszeit die andere Kommune und treten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter dieser auch auf.

Das für die Durchführung der gemeinsamen Rufbereitschaft zum Einsatz kommende Personal wird durch einen vereinbarten Wechselzyklus von beiden Kommunen zur Verfügung gestellt. Der Dienstort ist jeweils die Kommune, die das bereitschaftshabende Personal stellt. Der Dienstvorgesetzte der Rufbereitschaft ist der Bürgermeister, dessen Kommune das entsprechende Personal der Rufbereitschaft zur Verfügung stellt.

Durch die Zusammenarbeit wird einen durchgehende Rufbereitschaft in den Ordnungsbehörden beider Kommunen sichergetsellt.

(Quelle für Text und Bild: siehe Link)

Finanzierung:

Für die eignen Mitrabeitenden tragen die jeweiligen Kommunen die Personalkosten.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2023

Kontakt:

Stadtverwaltung Kalkar

Markt 20
47546 Kalkar
E-Mail: info@kalkar.de
Telefon: 02824 130


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