Gemeinsame Erhebung von Elternbeiträgen zwischen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof
Morsbach, Reichshof
Gemeinde Reichshof
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 18.610 (IT.NRW; 31.12.2022)
Fläche: 114,66 km²
Aufgabenwahrnehmung gemeinsam Wahrnehmen
Die Gemeinde Reichshof führt die Aufgaben der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen” aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Morsbach der Gemeinde Reichshof die Durchführung der in § 2 genannten Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW. Der Gemeinde Morsbach wird ein Beteiligungsrecht bei der Erfüllung der Aufgaben eingeräumt. Aufgabenträger bleiben hierbei die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof.
Auf die Gemeinde Reichshof entfallen künftig die Aufgaben der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen”. Dabei besteht das Aufgabenspektrum aus folgendne Schwerpunkten:
- Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen
- Abrechnung von Verpflegungspauschalen mit den Erziehungsberechtigten
- Abrechnung mit den Verpflegungsdienstleistern
- Erhebung von Elternbeiträgen für den Bereich OG
Die beteiligten Kommunen bilden einen Lenkungskreis, der insbesondere für die strategische Ausrichtung und organisatorische Entwicklung der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen” zuständig ist.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die Betriebskosten der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen” tragen die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof entsprechend der tatsächlichen Verteilung der Fallzahlen anteilig von 63 Prozent für die Gemeinde Reichshof und 37 Prozent für die Gemeinde Morsbach.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2024
Gemeinde Reichshof
Hauptstraße 12 | 51580 Reichshof-Denklingen
Tel.: | 02296 801-0 |
Fax: | 02296 801-395 |
Email: | info@reichshof.de |
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