Gemeinsame Erhebung von Elternbeiträgen zwischen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof

Morsbach, Reichshof

Stichworte:
Bil Kinder und Jugendliche Soziales
Hauptverantwortlich: Morsbach
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Gemeinde Reichshof
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 18.610 (IT.NRW; 31.12.2022)
Fläche: 114,66 km²

Anlass:

Aufgabenwahrnehmung gemeinsam Wahrnehmen

Ziel:
Umsetzung:

Die Gemeinde Reichshof führt die Aufgaben der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen” aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Morsbach der Gemeinde Reichshof die Durchführung der in § 2 genannten Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW. Der Gemeinde Morsbach wird ein Beteiligungsrecht bei der Erfüllung der Aufgaben eingeräumt.  Aufgabenträger bleiben hierbei die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof.

Auf die Gemeinde Reichshof  entfallen künftig die Aufgaben der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen”. Dabei  besteht das Aufgabenspektrum  aus folgendne Schwerpunkten:

  • Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen
  • Abrechnung von Verpflegungspauschalen mit den Erziehungsberechtigten
  • Abrechnung mit den Verpflegungsdienstleistern
  • Erhebung von Elternbeiträgen für den Bereich OG

Die beteiligten Kommunen bilden einen Lenkungskreis, der insbesondere für die strategische Ausrichtung und organisatorische Entwicklung der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen” zuständig ist.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Betriebskosten der gemeinsamen „Erhebung von Elternbeiträgen” tragen die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof entsprechend der tatsächlichen Verteilung der Fallzahlen anteilig von 63 Prozent für die Gemeinde Reichshof und 37 Prozent für die Gemeinde Morsbach.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2024

Kontakt:

Gemeinde Reichshof

Hauptstraße 12 | 51580 Reichshof-Denklingen

Tel.: 02296 801-0
Fax: 02296 801-395
Email: info@reichshof.de

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