Gemeindekasse Morsbach-Reichshof

Reichshof, Morsbach

Stichworte:
Finanzen Kämmerei Kasse
Hauptverantwortlich: Reichshof
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Gemeinde Reichshof
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 18.610 (IT.NRW; 31.12.2022)
Fläche: 114,66 km²

Anlass:

Gemeindekasse

Ziel:

Die beiden Kommunen haben den Entschluss gefasst, die Aufgaben der Zahlungsabwicklung inkl. der Aufgaben der Vollstreckung gemeinsam im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit wahrzunehmen.

Umsetzung:

Die „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” ist grundsätzlich für eine gleichgelagerte Aufgabenwahrnehmung für weitere Gemeinden offen. Die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof schließen zur Einrichtung der „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” die folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW). Beide Seiten sind sich bewusst, dass eine erfolgreiche gemeinsame Aufgabenwahrnehmung eine enge, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Beteiligten erfordert.

Hierbei führt die Gemeinde Morsbach die Aufgaben der „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” aus. Die Gemeinde Reichshof überträgt hierzu der Gemeinde Morsbach die Durchführung der in § 2 genannten Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW. Dabei wird der  Gemeinde Reichshof ein Beteiligungsrecht bei der Erfüllung der Aufgaben eingeräumt. Die Aufgabenträger bleiben die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof.

Die Finanzhoheit beider Kommunen, ist von dieser Vereinbarung nicht betroffen und verbleibt in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen.

Die Aufgaben der Gemeindekassen konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf Zahlungsabwicklungen (inkl. Liquiditätsplanungen), Jahresabschlussarbeiten und Mahn- und Vollstreckungswesen.

Die „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” kann die genannten Aufgaben und Teilaufgaben bei Bedarf auch für kommunale Einrichtungen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof – unabhängig von der jeweiligen Rechtsform der Einrichtung – wahrnehmen.

Ebenfalls übt die Gemeinde Mosbach  über die Zahlungsabwicklung und Vollstreckung der „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” eine Aufsicht aus und  stellt sicher, dass die örtliche Prüfung und die überörtliche Prüfung im Sinne der GO NRW ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Entsprechende Änderungen der auf die „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” übertragenen einzelnen Tätigkeiten bedürfen die  Zustimmung des Rates der jeweiligen Gemeinden.

(Quelle für Text und Bild: siehe Links)

Finanzierung:

Die Betriebskosten der „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof” tragen die Gemeinde Morsbach und die Gemeinde Reichshof entsprechend einem festen Verteilungsschlüssel anteilig von 55 Prozent für die Gemeinde Reichshof und 45 Prozent für die Gemeinde Morsbach.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2024

Kontakt:

Gemeinde Morsbach

Bahnhofstr. 2
51597 Morsbach
Tel.: 02294/6990
e-mail: rathaus@gemeinde-morsbach.de


Diese Übersicht als PDF herunterladen