Familienhebammendienst

Herzogenrath, Alsdorf, Eschweiler, Würselen, Städteregion Aachen

Stichworte:
Kinder und Jugendliche
Hauptverantwortlich: Herzogenrath
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Herzogenrath

Regierungsbezirk Köln

Einwohner: 46.375 (31.Dez.2019, IT,NRW)

Fläche: 33,38 km²

Anlass:

Die Städteregion Aachen arbeitet in vielen Bereichen zusammen, um Synergieeffekte zu nutzen und damit unter anderem wirtschaftliche und organisatorische Vorteile zu ziehen. So nutzen die oben genannten Projektbeteiligten einen gemeinsamen Familienhebammendienst, der junge Eltern und Familien berät und unterstützt. Frühe Hilfen helfen, die richtigen Weichen zu stellen.  Dies geschieht sowohl im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe als auch im Auftrag der unteren Gesundheitsbehörde der Städteregion Aachen.

(Quelle für alles: Jugendförderung und PräventionStadt Herzogenrath– Öffentlich-rechtliche Vereinbarung)

Ziel:

Die Aufgabe des Familienhebammendienstes besteht darin, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu beraten und sie bei der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Dies ist ein wichtiges Element der Frühen Hilfen, um Eltern und Familien frühzeitig zu helfen und den Kindern einen guten Start zu ermöglichen. Die Fallzahlen belegen dabei zum einen den deutlichen Bedarf für diese Hilfe und zum anderen, dass sich dieser Dienst zu einem festen Bestandteil der sozialen Infrastruktur entwickelt hat.

Umsetzung:

Die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die StädteRegion Aachen als untere Gesundheitsbehörde sowie als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe als Projektbeteiligte richten beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen einen gemeinsamen Familienhebammendienst (§ 3 Abs. 4 des Kinderschutz-Kooperationsgesetzes, KKG) ein. Außerdem soll das Gesundheitsamt den Familienhebammendienst für die Jugendamtsbereiche der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen wahrnehmen.

Der gemeinsame Familienhebammendienst wird organisatorisch im Gesundheitsamt  eingebunden und umfasst neben dem Einsatz der Familienhebammen auch die konzeptionelle Ausgestaltung und die Koordination des Dienstes.

Die beteiligten Städte übertragen hierzu ihre Zuständigkeit zur Einrichtung und zum Betrieb des Familienhebammendienstes auf die StädteRegion Aachen.

Ein Lenkungsausschuss informiert die Jugendämter über die inhaltliche Arbeit sowie die Inanspruchnahme des Dienstes.

Finanzierung:

Die Jugendämter verpflichten sich, die Förderanträge für jedes Jahr frühestmöglich beim Land zu stellen und 75 % der bewilligten Zuwendung als Umlage an das Gesundheitsamt der StädteRegion weiter zu leiten. Das Gesamtbudget des Familienhebammendienstes setzt sich aus der Summe aller anteiligen Umlagen zusammen

Es gibt Haushaltsmittel der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2013

Kontakt:

Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen

Trierer Straße 1

52078 Aachen

Zentrale Tel-Nr.: 0241/5198-5308

Kontakt: Jugendförderung und Prävention

Links:

Rat der Stadt Eschweiler

Stadt Herzogenrath– Öffentlich-rechtliche Vereinbarung


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