Familienhebammendienst
Herzogenrath, Alsdorf, Eschweiler, Würselen, Städteregion Aachen
Stadt Herzogenrath
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 46.375 (31.Dez.2019, IT,NRW)
Fläche: 33,38 km²
Die Städteregion Aachen arbeitet in vielen Bereichen zusammen, um Synergieeffekte zu nutzen und damit unter anderem wirtschaftliche und organisatorische Vorteile zu ziehen. So nutzen die oben genannten Projektbeteiligten einen gemeinsamen Familienhebammendienst, der junge Eltern und Familien berät und unterstützt. Frühe Hilfen helfen, die richtigen Weichen zu stellen. Dies geschieht sowohl im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe als auch im Auftrag der unteren Gesundheitsbehörde der Städteregion Aachen.
(Quelle für alles: Jugendförderung und Prävention; Stadt Herzogenrath– Öffentlich-rechtliche Vereinbarung)
Die Aufgabe des Familienhebammendienstes besteht darin, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu beraten und sie bei der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Dies ist ein wichtiges Element der Frühen Hilfen, um Eltern und Familien frühzeitig zu helfen und den Kindern einen guten Start zu ermöglichen. Die Fallzahlen belegen dabei zum einen den deutlichen Bedarf für diese Hilfe und zum anderen, dass sich dieser Dienst zu einem festen Bestandteil der sozialen Infrastruktur entwickelt hat.
Die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die StädteRegion Aachen als untere Gesundheitsbehörde sowie als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe als Projektbeteiligte richten beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen einen gemeinsamen Familienhebammendienst (§ 3 Abs. 4 des Kinderschutz-Kooperationsgesetzes, KKG) ein. Außerdem soll das Gesundheitsamt den Familienhebammendienst für die Jugendamtsbereiche der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen wahrnehmen.
Der gemeinsame Familienhebammendienst wird organisatorisch im Gesundheitsamt eingebunden und umfasst neben dem Einsatz der Familienhebammen auch die konzeptionelle Ausgestaltung und die Koordination des Dienstes.
Die beteiligten Städte übertragen hierzu ihre Zuständigkeit zur Einrichtung und zum Betrieb des Familienhebammendienstes auf die StädteRegion Aachen.
Ein Lenkungsausschuss informiert die Jugendämter über die inhaltliche Arbeit sowie die Inanspruchnahme des Dienstes.
Die Jugendämter verpflichten sich, die Förderanträge für jedes Jahr frühestmöglich beim Land zu stellen und 75 % der bewilligten Zuwendung als Umlage an das Gesundheitsamt der StädteRegion weiter zu leiten. Das Gesamtbudget des Familienhebammendienstes setzt sich aus der Summe aller anteiligen Umlagen zusammen
Es gibt Haushaltsmittel der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2013
Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Zentrale Tel-Nr.: 0241/5198-5308
Kontakt: Jugendförderung und Prävention
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