Erhebung von Elternbeiträgen (OGS)
Kreis Unna, Bönen
Kreis Unna
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 396.035 (31. Dez. 2015)
Fläche: 543,21 km2
Gemeinde Bönen
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 18.059 (31. Dez. 2015)
Fläche: 38,04 km²
Sicherstellung von Aufgabenerledigung und Ausnutzung von Synergieeffekten.
Ziel der Kooperation ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung sowie ein optimaler Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen.
Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde Bönen die Erhebung der Elternbeiträge für das außerschulische Angebot der offenen Ganztagsgrundschule auf den Kreis Unna übertragen. Um die Aufgaben fachgerecht und wirtschaftlich ausführen zu können, stellt der Kreis Unna geeignetes Personal und die erforderlichen Sachmittel bereit. Die Einkommensprüfungen erfolgen über ein spezielles Datenverarbeitungsprogramm. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Berechnung, Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge sowie die umfassende Beratung und Information der Eltern.
Grundlage ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 5 Abs. 2.
Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden von der Gemeinde Bönen in Form einer Fallpauschale pro Kind an den Kreis Unna erstattet. Die Berechnungsgrundlage der Fallpauschale richtet sich nach Angaben der KGSt “Kosten eines Arbeitsplatzes”.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2008
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