Durchführung des Rettungsdienstes
Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis
Stadt Bergisch-Gladbach
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 111.366 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 83,09 km²
Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge gem. § 6 Rettungsgesetz NordrheinWestfalen (RettG) sind die Träger des Rettungsdiensts verpflichtet, die ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Gebiet sicherzustellen. Aus diesem Grund hat der Rheinisch-Bergische-Kreis die Durchführung des Rettungsdienstes in einem vereinbarten Einsatzbereich auf die Stadt Bergisch Gladbach übertragen.
Sicherung einer optimalen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Die Zuständigkeit der Feuerwehr Bergisch Gladbach liegt im eigenen Stadtgebiet, bei der Notfallrettung und des Krankentransportes im Gemeindegebiet Odenthal sowie für die Notarzteinsatzfahrzeuge in den Gebieten Rösrath, Odenthal, Kürten und Overath. Grundlage der Aufgabenwahrnehmung ist der vom Rheinisch-Bergischen Kreis erstellte und vom Regierungspräsidenten Köln genehmigte Rettungsdienst-Bedarfsplan. Die Feuerwehr Bergisch Gladbach stellt sicher, dass ausreichend Rettungsmittel, eine geeignete technische Ausrüstung sowie eine erforderliche Materialausstattung in den Fahrzeugen zur Verfügung stehen. Zur Ausführung der Aufgabe hält die Feuerwehr ausreichend und qualifiziertes Personal vor.
Die Finanzierung erfolgt über eine Gebührenerhebung.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
1982
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