Durchführung der Beihilfebearbeitung

Schwelm, Sprockhövel

Stichworte:
Beihilfe Personal
Hauptverantwortlich: Schwelm
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Schwelm
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 28.330 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 20,49 km² 
Anlass:

Komplexes Beihilferecht und Spezialwissen führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung, um die Dienstleistungsqualität in der Kommune langfristig sichern zu können.

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Sprockhövel die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf die Stadt Schwelm übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Schwelm Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Stadt Schwelm übermittelt der Stadt Sprockhövel wöchentlich eine Aufstellung über bearbeitete Beihilfeanträge.

Umsetzung:

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Sprockhövel die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf die Stadt Schwelm übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Schwelm Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Stadt Schwelm übermittelt der Stadt Sprockhövel wöchentlich eine Aufstellung über bearbeitete Beihilfeanträge.

Finanzierung:

Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 23 Euro je bearbeiteten Beihilfeantrag.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2010

Kontakt:
Stadt Schwelm
Hauptstraße 14
58332 Schwelm
Telefon: +49 (2336) 801-0
E-Mail: info@schwelm.de


Diese Übersicht als PDF herunterladen