Durchführung der Beihilfebearbeitung
Schwelm, Sprockhövel
Stadt Schwelm Regierungsbezirk Arnsberg Einwohner: 28.330 (IT.NRW, 31.12.2015) Fläche: 20,49 km²
Komplexes Beihilferecht und Spezialwissen führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung.
Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung, um die Dienstleistungsqualität in der Kommune langfristig sichern zu können.
Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Sprockhövel die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf die Stadt Schwelm übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Schwelm Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Stadt Schwelm übermittelt der Stadt Sprockhövel wöchentlich eine Aufstellung über bearbeitete Beihilfeanträge.
Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Sprockhövel die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf die Stadt Schwelm übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Schwelm Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Stadt Schwelm übermittelt der Stadt Sprockhövel wöchentlich eine Aufstellung über bearbeitete Beihilfeanträge.
Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 23 Euro je bearbeiteten Beihilfeantrag.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2010
Stadt Schwelm Hauptstraße 14 58332 Schwelm Telefon: +49 (2336) 801-0 E-Mail: info@schwelm.de
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