Beihilfebearbeitung

Schwelm, Ennepetal

Stichworte:
Beihilfe
Hauptverantwortlich: Schwelm
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Schwelm
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 28.330 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 20,49 km² 
Anlass:

Komplexes Beihilferecht und Spezialwissen führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung, um die Dienstleistungsqualität in der Kommune langfristig sichern zu können.

Umsetzung:

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Ennepetal die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf die Stadt Schwelm übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Stadt Schwelm Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Stadt Schwelm übermittelt der Stadt Ennepetal bei Bedarf regelmäßig eine Aufstellung über bearbeitete Beihilfeanträge.

Seit dem 1. September 2010 wurden in einer Erprobungsphase die Beihilfefälle der Stadt Ennepetal in Schwelm bearbeitet. In dieser Probephase konnte eine hohe Akzeptanz der Beschäftigten erreicht werden. Darüber hinaus können beide Städte einen Konsolidierungsbeitrag erwirtschaften. (Quelle: Stadt Schwelm)

Finanzierung:

Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 23 Euro pro bearbeitetem Beihilfeantrag für aktive Mitarbeiter bzw. 24 Euro für Versorgungsempfänger.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2011

Kontakt:

Stadt Schwelm
Hauptstr. 14
58332 Schwelm

Telefon: +49 (2336) 801-0
E-Mail: info@schwelm.de


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