Bearbeitung der Beihilfe in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen

Kreis Düren, Kreuzau

Stichworte:
Beihilfe Personal
Hauptverantwortlich: Kreis Düren
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Kreis Düren
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 262.828 (IT.NRW, 31.12.2015)
Fläche: 941,37 km² 
Anlass:

Kommunen in NRW sind immer schlechter in der Lage, genügend Personal für den Aufgabenbereich der Beihilfebearbeitung auszubilden und zu beschäftigen. Zudem erfordert das komplexe Beihilferecht und Spezialwissen einen unverhältnismäßig hohen Fortbildungsbedarf. Eine Vertretung im Falle von krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfällen kann kaum sichergestellt werden.

Ziel:

Ziel des Projekts ist eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung im Backoffice

Umsetzung:

Nach § 102 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde Kreuzau die Durchführung der Beihilfebearbeitung auf die Beihilfestelle des Kreises Düren übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stellt der Kreis Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung.

Finanzierung:

Die Kosten erfolgen über eine Fallpauschale in Höhe von 25 Euro pro bearbeitetem Beihilfeantrag.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2012

Kontakt:
Beihilfestelle des Kreises Düren
Ansprechpartnerin: Brigitte Day
Telefon: 02421/22-2520
E-Mail: b.day@kreis-dueren.de

Diese Übersicht als PDF herunterladen