Finanzen
Es werden immer wieder Förderprojekte aufgelegt. Ein Überblick bietet z.B. die NRW.Bank unter folgendem Link: http://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/produktsuche/index.html
Die Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) vom 18. Juli 2019 stellt einen Anreiz zur Identifizierung gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung dar. Sie bietet eine Anschubfinanzierung für den Mehraufwand der Einrichtung einer interkommunaler Kooperationen. Gefördert werden alle Kooperationen, die den notwendigen Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung senken oder -einen Mehrwert im Rahmen des öffentlichen Interesses erreichen.
Sie regelt u.a. Folgendes:
- Mindestens eine Kommune muss aus NRW sein
- Ein Gremienbeschluss jeder Kommune muss vorliegen
- Auf Dauer angelegt, mind. 5 Jahre Bestand
- Aufgabenbereiche:
- Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude-und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
- Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur
- andere Aufgabenbereiche
- 15 % Einsparung bei Personal- und Sachaufwendungen, dargestellt durch Gegenüberstellung des Aufwands
- Kein Nachweis der Kosteneinsparung, wenn
- wesentliche Verbesserung im öffentlichen Leistungsangebot (z.B. kürzere Zeit) oder
- nachhaltiger Beitrag, der ohne Kooperation nicht gleich wirksam erledigt werden kann (gemeinsame Entwicklung, Planung & Koordinierung)
- Vorzeitige Beendigung aus fachlichen Gründen ist nicht förderschädlich
- Gefördert werden
- Vorbereitungskosten, um die Kooperation ins Leben zu rufen
- Dienstleistungen Dritter (Gutachter, Berater, Moderatoren)
- Aufwendungen für projektbezogenes Personal
- Höhe des Förderbetrags:
- 80 % / 90 % bei Stärkungspaktkommunen
- Max. 150.000 € bei zwei Beteiligten, weitere 30.000 € für jeden weiteren
- Leuchtturmprojekte können eine höhere Förderung erhalten