Allgemeine Fragen

  • Effiziente Leistungserbringung durch Nutzung von Synergieeffekten (einheitliche Behördennummer)
  • Gewinnung, Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitern, insbesondere auch im Hinblick auf Fachkräftemangel
  • Schaffung attraktiver Arbeitsplätze und fach- und sachgerechte Vertretung Zukunftssicherung (Gewinnung von Fachkräften, Auslastung von Handlungseinheiten, Sicherstellung der Aufgabenvielfalt)
  • Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (z.B. Vergabe, Schulen, Brandschutz)
  • Erschließung von Ressourcen (z.B. Gewerbeflächen, Bäder, Teilnahme an Förderprogrammen)

Unterstützung erhalten Sie durch Ihren jeweiligen kommunalen Spitzenverband und über das Kontaktformular.

Einen geeigneten Kooperationspartner finden Sie über die kommunalen Spitzenverbände, direkte Kontakte zu Nachbarkommunen oder über das Partnersuchformular im Portal Interkommunales.NRW

Zu Beginn eines interkommunalen Projekts legt jede Kommune einen Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungsbefugnis fest. Bei den im Portal Interkommunales.NRW eingestellten interkommunalen Projekten finden Sie jeweils den verantwortlichen Ansprechpartner.

Einen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um das Portal Interkommunales.NRW finden Sie unter Kontakt oder direkt unter IKZ@Interkommunales.NRW

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten wollen. Es empfiehlt sich, die Erwartungen, Ziele, Verantwortlichkeiten und die dafür notwendigen Ressourcen an Zeit, Personal und finanziellen Mitteln frühzeitig schriftlich festzulegen (letter of Intent). Die Partner müssen sich regelmäßig und ehrlich informieren. Die vertragliche Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern sollte die Vorgehensweise in Konfliktfällen regeln, z.B. durch Eskalationsgremien oder neutrale Vermittler. Der Erfolg der Maßnahmen kann sich anhand der dargestellten Maßnahmen messen lassen. Die möglichen Kriterien sind ebenfalls dargestellt:

Ausstiegsmöglichkeiten können in der vertraglichen Vereinbarung individuell festgehalten werden. Ein Ausstieg sollte als ultima ratio gut überlegt sein, da er für den aussteigenden Partner eine Reihe von organisatorischen Aufgaben, den Aufbau von personellen Kapazitäten mit entsprechendem Fach- und Sachwissen, entsprechende IT-Technik, Räumlichkeiten und ggfs. Anschaffung von Fahrzeugen, Geräten etc. mit sich bringt.

Bereits in der Planungsphase sollte vereinbart werden, wie und durch wen das Projekt gesteuert und kontrolliert wird. Dazu gehören u.a. die Festlegung von Berichtspflichten und institutionalisierten Gremien,  z.B. Beirat. Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit anhand ausgewählter Beispiele