Urteile und Beschlüsse


    Schlüsselwort: Schulentwicklungsplanung

    Urteil Aktenzeichen Datum Tenor Link Schlagworte
    19 A 160/1221. Feb 13gebietsübergreifende Schulentwicklungsplanung Die Grundrechte des Schülers aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV NRW, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG auf Erziehung und Bildung sowie der Eltern aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die Erziehung und Bildung ihres Kindes zu bestimmen, können auch das Recht einschließen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll. Die Forderung des Schulträgers an die Schulleiter, die Schulaufnahme von der Gemeindezugehörigkeit abhängig zu machen, ist keine zulässige Rahmenfestlegung im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW. Rahmenfestlegungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW sind alle Anordnungen des Schulträgers, welche er auf der Grundlage schulorganisationsrechtlicher Aufgabenzuweisungsnormen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Schulaufnahme trifft.LinkSchulentwicklungsplanung