Urteile und Beschlüsse


    Schlüsselwort: Planungshoheit

    Urteil Aktenzeichen Datum Tenor Link Schlagworte
    22 CS 08.3194Beschluss vom 3. Februar 2009Windkraftanlagen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden, interkommunales AbstimmungsgebotLinkPlanungshoheit
    1 S 2842/8811.06.19891. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch ein Vorhaben nur berührt, wenn die beeinträchtigte Planung hinreichend konkret ist. Allein das abstrakte Interesse der Gemeinde, einen Bereich des Gemeindegebiets von Bebauung freizuhalten, stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar. 2. Eine Gemeinde ist kraft eigenen Rechts nur innerhalb ihres räumlichen Wirkungskreises, d.h. innerhalb ihres Gemeindegebiets, zur grundsätzlich umfassenden und eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte und damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben befugt. 3. Die Errichtung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf fremder Gemarkung bedarf der Zustimmung der Belegenheitsgemeinde. Bei Gemeindefriedhöfen ergibt sich das Zustimmungserfordernis aus einer entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BestattG. 4. Die Wirksamkeit der Zustimmung hängt nicht vom Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden ab, wenn die bestattungsrechtlichen Aufgaben der Belegenheitsgemeinde unberührbar bleiben,LinkPlanungshoheit
    15 A 943/8206.05.1986Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit der Gemeinden; Gemeindefriedhof auf fremder GemarkungLinkPlanungshoheit