Urteile und Beschlüsse


    Schlüsselwort: Personal

    Urteil Aktenzeichen Datum Tenor Link Schlagworte
    26 L 768/1427. Mai 14Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung Abordnung zum Rechnungsprüfungsamt des Kreises Tenor: 1. Zweck des § 24 Abs. 1 LBG NRW ist die Befriedigung eines dienstlichen Bedürfnisses, welche durch die vorzunehmende Abordnung bewirkt werden soll. Das Vorliegen eines solchen ist damit sowohl Tatbestandsvoraussetzung im Rahmen der Vorschrift als auch maßgeblicher öffentlicher Abwägungsbelang im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung. 2. Im Rahmen einer nach § 24 Abs. 1 LBG NRW zu treffenden Ermessensentscheidung hat der Dienstherr zugrunde zu legen, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen wird, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. 3. Zu den weiteren Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 24 Abs. 1 LBG NRW.LinkPersonal