Urteile und Beschlüsse


    Schlüsselwort: Friedhof

    Urteil Aktenzeichen Datum Tenor Link Schlagworte
    4 K 1535/11 15. Mai 13Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Genehmigung eines Ruheforstes unter Hinweis auf eine Verletzung des kommunalen Abstimmungsgebotes wehren. Wenn die Genehmigung eines Friedhofes solche gewichtigen Auswirkungen auf die Nachbargemeinde hat, dass ein Koordinierungsbedarf entsteht, dem nur im Rahmen eines förmlichen Planungsverfahren Rechnung getragen werden kann, reichen die Zulassungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 1 BbgBestG nicht aus, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu treffen.LinkFriedhof
    1 S 2842/8811.06.19891. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch ein Vorhaben nur berührt, wenn die beeinträchtigte Planung hinreichend konkret ist. Allein das abstrakte Interesse der Gemeinde, einen Bereich des Gemeindegebiets von Bebauung freizuhalten, stellt keinen planungsrechtlich beachtlichen Belang dar. 2. Eine Gemeinde ist kraft eigenen Rechts nur innerhalb ihres räumlichen Wirkungskreises, d.h. innerhalb ihres Gemeindegebiets, zur grundsätzlich umfassenden und eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte und damit zur Erfüllung ihrer Aufgaben befugt. 3. Die Errichtung und der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung auf fremder Gemarkung bedarf der Zustimmung der Belegenheitsgemeinde. Bei Gemeindefriedhöfen ergibt sich das Zustimmungserfordernis aus einer entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BestattG. 4. Die Wirksamkeit der Zustimmung hängt nicht vom Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden ab, wenn die bestattungsrechtlichen Aufgaben der Belegenheitsgemeinde unberührbar bleiben, https://openjur.de/u/201068.htmlLinkFriedhof
    15 A 943/82 06.05.1986Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit der Gemeinden; Gemeindefriedhof auf fremder GemarkungLinkFriedhof