Urteile und Beschlüsse


    Schlüsselwort: Abfallentsorgung

    Urteil Aktenzeichen Datum Tenor Link Schlagworte
    VK 2 – 29/1711.12.2017Keine interkommunale Zusammenarbeit zwischen Landkreis und kreisangehöriger Stadt bei der Abfallsammlung (zitiert: Vergabeblog.de vom 18/12/2017, Nr. 34762)LinkAbfallentsorgung
    C 51/15 Europäischer Gerichtshof Remondis Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt Art. 4 Abs. 2 EUV – Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, wie sie in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt Interne Organisation der Mitgliedstaaten Gebietskörperschaften Rechtsinstrument zur Gründung einer neuen Einrichtung des öffentlichen Rechts und zur Regelung der Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten für die Ausführung öffentlicher Aufgaben Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff des „öffentlichen Auftrags“LinkAbfallentsorgung
    Verg 8/1403.12.20141. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist.
    2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet.
    3. Zusammenarbeit ist schon begrifflich mehr als bloße Leistung gegen Bezahlung und beinhaltet ein bewusstes Zusammenwirken bei der Verrichtung einer Tätigkeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels.
    4. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU meint eine Zusammenarbeit, das auf einem kooperativen Konzept beruht und bei dem jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt.
    5. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der „Beitrag“ eines Vertragspartners darauf beschränkt, den anderen für die Erbringung einer Leistung
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    VII-Verg 17/06Beschluss vom 21. Juni 2006 Die Zuständigkeitsübertragung auf einen Zweckverband für bestimmte Aufgaben ist im Rechtssinn nicht als ein öffentlicher Auftrag zu bewerten. Die Gründung des Entsorgungszweckverbandes, die Übertragung von Entsorgungsaufgaben und die Unterbeauftragung der R… AöR unterliegt nicht dem Vergaberecht.LinkAbfallentsorgung