Gemeinsame Koordinierungsstelle Rhein-Wupper (GeKo)

Wuppertal, Remscheid, Solingen, Leverkusen, Langenfeld (Rhld.)

Stichworte:
Kriminalitätsbekämpfung
Hauptverantwortlich: Wuppertal
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Wuppertal
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 358.193 Einwohner (Stand: 31.12.2024, IT.NRW)
Fläche: 168,39 km²

Stadt Remscheid
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 113.828 Einwohner (Stand: 31.12.2024, IT.NRW)
Fläche: 74,52 km²

Stadt Leverkusen
Regierungsbezirk Köln
Einwohner: 168.581 Einwohner (Stand: 31.12.2024, IT.NRW)
Fläche: 78,87 km²

Stadt Solingen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 165.626 Einwohner (Stand: 31.12.2024, IT.NRW)
Fläche: 89,54 km²

Stadt Langenfeld
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 59.975 Einwohner (Stand: 31.12.2024, IT.NRW)
Fläche: 41,15 km²

Anlass:

Kommunenübergreifende Kriminalitätsstrukturen

Ziel:

Ziel der GeKo Rhein-Wupper ist es, sicherheits‑, sozial‑ und ordnungsrelevante Informationen städteübergreifend frühzeitig zu bündeln, gemeinsam zu bewerten und in abgestimmtes, präventives kommunales Handeln zu überführen.

Umsetzung:

Die GeKo Rhein-Wupper wurde als dauerhaft institutionalisierte interkommunale Koordinierungsstelle auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eingerichtet.
Sie bündelt relevante Informationen aus den beteiligten Kommunen zu sicherheits‑, sozial‑ und ordnungsrelevanten Themen und wertet diese gemeinsam aus.
Auf dieser Basis erstellt sie städteübergreifende Lagebilder und priorisiert Handlungsbedarfe.
Die GeKo koordiniert abgestimmte präventive Maßnahmen sowie – bei Bedarf – gemeinsame Prüf- und Vollzugsaktivitäten der Kommunen.
Gleichzeitig fungiert sie als Wissens‑ und Vernetzungsplattform für Best Practices, Erfahrungen und Problemlösungen.
Erkannte strukturelle Hemmnisse werden dokumentiert und als Impulse für landes‑ oder bundesrechtliche Verbesserungen zurückgespielt.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt gemeinschaftlich durch die beteiligten Kommunen auf Grundlage der interkommunalen Vereinbarung, wobei die Kosten anteilig aufgeteilt werden.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2026

Kontakt:

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