Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Langenfeld und der Stadt Monheim am Rhein über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Geschwindigkeitsüberwachung

Langenfeld (Rhld.), Monheim am Rhein

Hauptverantwortlich: Langenfeld (Rhld.)
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:

Stadt Langenfeld
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner: 59.975 (IT.NRW, 31.12.2024)
Fläche: 41,15 km²

Anlass:

Geschwindigkeitskontrolle

Ziel:

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wollen die beiden Kommunen die Geschwindigkeitsüberwachung auf Ihren Straßen im Benehmen mit dem kreis Mettamnn gemeinsam wahrnehmen.

Umsetzung:

Die Interkommaunle Zusammenarbeit dient der gemeinsamen Wahrnehmung der Aufagben der Geschwindigkeitsüberwachung im fließenden Verkehr in den beiden Städten, unbeschdadet der parallel bestehenden Zuständigkeiten des Kreises Metmann.

Im Rahmen einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung verpflichten sich die Stadt Lamgenfeld, die Aufgabenträgerscahft für die Stadt Monheim am Rhein mit zu übernehemen. Dabei sthet der Stadt Monheim ein entsprechendes Mitwirkungsrecht zu.

Jede Kommune entshceidet zunächst selbständig, über die jeweiligen Messpunkte bzw. Stadnorte der Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb Ihres Stadtgebietes. Die für die Ahndung der Feststellung in der Geschwindigkeitsüberwachung notwendige Bußgeldstelle wird bei der Stadt Langenfeld eingereicht und von dieser betrieben. Hierzu werden die vorhandenen digitalen Fachverfahren erweitert.

Darüber hinaus wird qualifiziertes Personal zur Bearbeitung der Verwarn- und Bußgeldverfahren sowie aller anderen mit der Fließverkehrsüberwachung  verbundenen Verwaltungsarbeiten eingestellt.

Eebfalls werden für jede Kommune jeweils ein Radarmessgerät angeschafft. Dies findet im Rahmen eines gemeinsamen Ausschriebungsverfahren statt.

Dei Stadt Langenfeld rechnet vierteljährlich die bis dahin eingegangenen Zahlungen für Verwarn und Bußgelder sowie Verwaltungsgebühren.

Finanzierung:

Die Kostenteilung für das eigesetzte Personal nebst Kosten des arbeitsplatzes und Verbrauchskosten der Bußgeldstelle richten sich am ersten Vertragsjahr nach der Einwohnerzahl der Kommunen.

Rechtsform:

öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Zusammenarbeit seit:

2025

Kontakt:
Stadt Langenfeld Rhld.
Der Bürgermeister
Postfach 15 65
40740 Langenfeld
E-Mail: info@langenfeld.de

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