Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sowie des Pflegewohngeldes für Selbstzahler
Hamminkeln, Hünxe
Stichworte:
Soziales Hauptverantwortlich: Hamminkeln
Sonstige Beteiligte:
Kurzprofil:
Stadt Hamminkeln
Regierungsbezirk Düsseldorf
Einwohner 27.248 (IT.NRW, Stand 31.12.2022)
Fläche: 164,54 km²
Anlass:
Übertragung von Aufgaben
Ziel:
Die Gemeinde Hünxe beauftragt die Stadt Hamminkeln im Wege der Delegation mit der Bearbeitung von Aufgaben im Bereich SGB Xll.
Umsetzung:
Im Rahmen einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kommune Hamminkeln und Hünxe übernimmt die Stadt Hamminkeln für die Gemeinde Hünxe die Bearbeitung der Fälle ,,Hilfe zur Pflege in Einrichtungen”, die Bearbeitung der Fälle „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen“ und die Bearbeitung der Fälle „Pflegewohngeld für Selbstzahlende“ . Die Durchführung erfolgt dabei durch die Aufnahme und Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungenbzw. von Pflegewohngeld durch die Stadt Hamminkeln. Etwaige Widerspruchs- und Klageverfahren werden – in Absprache mit dem KreisWesel – durch die Stadt Hamminkeln geführt. Die Aktenführung erfolgt ebenfalls durch die Stadt Hamminkeln.
Für die personelle Ausstattung für die Bearbeitung stellt dabei die Stadt Hamminkeln.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Finanzierung:
Die Personal- und Personalnebenkosten sowie die Verwaltungsgemeinkosten für
trägt die Stadt Hamminkeln.
Die Gemeinde Hünxe erstattet der Stadt Hamminkeln halbjährlich zum 01.06. und
01.12. eines Jahres die anfallenden Kosten auf der Grundlage der
„Kosten eines Arbeitsplatzes“ nach den am 01.01. des Jahres veröffentlichten
Werten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt).
Rechtsform:
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zusammenarbeit seit:
2024
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