Interkommunale Vereinbarung zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf
Dorsten, Haltern am See
Stadt Dorsten
Regierungsbezirk Münster
Einwohner: 75.145 (IT.NRW, 30.06.2022)
Fläche: 171,2 km²
Verbundschule
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung legen die Kommunen Dorsten und Haltern am See fest, die zukünftige Beschulung der Haltener Schüler mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit Beginn des Schuljahrs 2024/25 in Kooperation mit der Stadt Dorsten an der Haldenwangschule in Dorsten durchzuführen.
Seit dem 15.12.1982 besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Marl und der Stadt Haltern am See über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus Haltern am See an der Glück-auf-Schule in Marl. Am 23.09.2021 kündigte die Stadt Marl diese Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren zum 01.01.2025 aufgrund von Kapazitätsproblemen auf.
Da die Stadt Haltern am See aufgrund zu geringer Schülerzahlen keine eigene Förderschule errichten kann, wurde im Einvernehmen mit der Unteren Schulaufsicht des Kreises Recklinghausen, mit der Stadt Dorsten ein neuer Kooperationspartner gefunden.
Die Stadt Haltern am See überträgt der Stadt Dorsten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die gesetzliche Aufgabe der Beschulung, aller innerhalb der Kommune wohnenden Kinder mit sonderpädagogoschen Unterstützungsbedarf mit dem Schwerpunkt “Geistige Entwicklung”.
Zukünftig können Eltern von Kindern, die in Haltern am See wohnen und bei denen die Schulaufsichtsbehörde gemäß des Schulgesetzes NRW positiv über einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung” entschieden hat, diese Schule als Ort der sonderpädagogischen Förderung wählen.
Alle Angelegenheiten der Schulorganisation und der Schulbewirtschaftung (inkl. Bereitstellung des städtischen Personals, der Haustechnik, der Gebäudereinigung, des Sekretariates, der Schulsozialarbeit) obliegen der Stadt Dorsten. Die Stadt Dorsten übernimmt weiterhin den IT-Service im Verwaltungsbereich sowie im pädagogischen Bereich.
(Quelle für Text und Bild: siehe Link)
Die Stadt Haltern am See verpflichtet sich, der Stadt Dorsten sämtliche betriebsnotwendigen Aufwendungen
gemäß einer im Nachgang des abzurechnenden Kalenderjahres gefertigten Kostenaufstellung (abzüglich anzurechnender Erträge; zuzüglich Schülerfahrkosten) im Zusammenhang mit dem Bestehen und der Fortführung der Förderschule zu erstatten.
öffentlich-rechtliche Vereinbarung
2024
Stadt Dorsten
Rathaus
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Telefon: 02362 66-0
E-Mail: poststelle@dorsten.de
Diese Übersicht als PDF herunterladen