Zusammenlegung der Baubetriebshöfe Altena und Nachrodt-Wiblingwerde
Altena, Nachrodt-Wiblingwerde
Stadt Altena
Regierungsbezirk Arnsberg
Einwohner: 16.444 (IT.NRW, 30.06.2020)
Fläche: 44,42 km²
Schaffung von Synergieeffekten und Optimierung der Finanzen
Durch eine Interkommunale Zusammenarbeit sollen Synergien aus der Zusammenlegung der Bauhöfe genutzt werden, um die Kommunen in ihrer jeweiligen Haushaltssituation zu entlasten und die Qualität der Arbeiten auf dem gleichen Niveau für beide Kommunen durch einen gemeinsamen optimierten Baubetriebshof sicherzustellen.
Die Kommunen Altena und Nachrodt- Wiblingwerde sind seit 2012 Mitglieder des Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW. Auf der Grundlage des Stärkungspaktgesetzes verpflichten sich beide Kommunen dazu bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Hinzu kommt, dass der Bauhof Nachrodt-Wilbingwerde bereits viele seiner Dienstleistungen an Fremdfirmen vergeben hat.
Im Rahmen einer öffentlich- rechtliche Vereinbarung geht die Stadt Altena gemeinsam mit der Gemeinde Nachrodt-Wilbingwerde eine Verpflichtung ein, zukünftig Aufgaben des Bauhofs für die Gemeinde durchzuführen. Die Vereinbarung geht dabei aus Ratsbeschlüssen der jeweiligen Kommunen hervor, die am 01.09.2014 getroffen wurden. Als ein mittelfristiges Ziel der Interkommunalen Zusammenarbeit wird hier die Zusammenlegung bzw. die Führung eines gemeinsamen Baubetriebshofs am Standort des Bauhofs Altena festgehalten. Hierzu wurde eine Frist bis zum 01.01.2016 bestimmt, die erfüllt werden konnte. In diesem Zusammenhang werden fünf Mitarbeiter des Baubetriebshofs der Gemeinde Nachrodt-Wilbingwerde dem neuen Standort Altena zugeordnet. Weitere Einstellungen erfolgen ausschließlich über die Stadt Altena. Bei einer Gegenüberstellung der Stellenkapazitäten beider Baubetriebshöfe ergibt sich, dass ca. ein Viertel der erbachten Stunden bei der Gemeinde Nachrodt-Wilbingwerde liegen. Die entsprechende Abrechnung erfolgt über die geleisteten Stunden vor Ort.
Die Arbeit des gemeinsamen Baubetriebshofs wird durch einen Beirat begleitet, in dem sich die Vertreterinnen und Vertreter beider Kommunen wiederfinden. Die Stadt Altena geht hierbei die Verpflichtung ein, den Beirat über wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Baubetriebshof zu unterrichten und Auskunft über hoheitliche Aufgaben zu erteilen. Ebenfalls ist ein Berichtswesen implementiert, dass auf vordefinierte Kennzahlen zurückgreift. Den Vorsitz trägt hierbei eine Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde Nachrodt- Wilblingwerde inne. Eine durchgeführte Berechnung zur Ermittlung des durch die Zusammenlegung verfolgten Einsparpotenziales konnte eine Reduzierung der Aufwendungen in Höhe von 607.800 EUR feststellen.
Mit Blick auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit kann eine gute Entwicklung in Bezug auf die Interkommunalen Zusammenarbeit festgehalten werden.
(Quelle für Text und Bild: siehe Links)
Die Finanzierung erfolgt über die beteiligten Kommunen. Die Gemeinde Nachrodt-Wilbingwerde kommt für die entstandenen Kosten auf.
2014
Baubetriebshof Stadt Altena
Brachtenbecker Weg 27
58762 Altena
Telefon: 02352 /92 990
Pressemitteilung Bauhof IKZ Altena
Pressemitteilung: Bauhof wird jetzt interkommunal
Interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen Stand und Perspektiven
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