Mit der geänderten Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) gehen einige positive Veränderungen einher. Zukünftig gibt es eine höhere Fördersumme und es besteht zudem die Möglichkeit Projekte in einer Vielzahl von Bereichen fördern zu lassen. Dazu gehören Datenschutz, E-Government, Brand- und Katastrophenschutz, Baurecht, Personalwesen, Tourismus und Bauhof. Auch zusätzliches Personal kann weiterhin gefördert werden.
Nähere Informationen finden sie unter folgendem Link: Förderrichtlinie IKZ NRW